Abfallwirtschaftsplan Schleswig-Holstein,
Teilplan Siedlungsabfälle (2007-2016)

In dem aktuellen Abfallwirtschaftsplan wird die landesweite Entwicklung der Abfallmengen der öffentlichen Abfallentsorgung seit 2000 analysiert und eine Prognose für das Jahr 2011 erarbeitet. Dabei wird zwischen verschiedenen Abfallarten und den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) unterschieden.

Die wesentlichen für die öffentliche Abfallentsorgung zur Verfügung stehenden Anlagen werden genannt, insbesondere Anlagen zur Bioabfallbehandlung, zur energetischen Abfallverwertung, zur Abfallverbrennung, zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung und Deponien.

Hinsichtlich der öffentlichen Abfallbeseitigung kommt der Plan zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Anlagenkapazitäten zur Behandlung und Ablagerung ausreichen, um den Bedarf für Schleswig-Holstein zu decken.

Die derzeitige Landesverordnung über den Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle vom 04. Dezember 2001 mit dem Gebot der vorrangigen Beseitigung von Abfällen in schleswig-holsteinischen Anlagen und der Zuweisung für die drei Unterelbekreise zur Nutzung der MVA Tornesch-Ahrenlohe soll geändert oder aufgehoben werden. Da die Prüfung hierzu noch nicht abgeschlossen ist, wurde die endgültige Entscheidung über die Landesverordnung zeitlich von der Verabschiedung des Abfallwirtschaftsplans abgekoppelt.

Zusatzinformationen

Kontakt




Diese Seite: