Datengrundlagen

Die Daten über die schleswig-holsteinischen Abfallmengen untergliedern sich in die Bereiche

  1. Siedlungsabfälle (öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung)
  2. Bau- und Abbruchabfälle
  3. Abfälle aus Industrie und Gewerbe (gefährliche und nicht gefährliche Abfälle).

1. Siedlungsabfälle

Siedlungsabfallbilanz
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gibt jährlich eine Siedlungsabfallbilanz heraus, die als wichtige Grundlage für die abfallwirtschaftliche Planung im Lande dient. Die Siedlungsabfallbilanz des LLUR beschreibt den aktuellen Stand und die Entwicklung der Abfallmengen, die von den Kreisen und kreisfreien Städten entsorgt werden. Das sind neben Abfällen aus privaten Haushaltungen wie Restmüll oder Bioabfällen auch Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten, in untergeordnetem Umfang auch Bau- und Abbruchabfälle sowie Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben, soweit die Kommunen diese Abfälle nicht von der Entsorgung ausgeschlossen haben. Für alle Kreise und kreisfreien Städte sowie für Schleswig-Holstein insgesamt werden die Mengen nach Abfallart, Verbleib der Abfälle und der Entsorgungsart dargestellt. Die Abfallbilanz nimmt auch Vergleiche zwischen den 15 Gebietskörperschaften vor, zeigt Trends insbesondere gegenüber dem Vorjahr auf und dokumentiert die Entwicklungen bestimmter Abfallgruppen seit 1992.

Rechtsgrundlage
Nach dem Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) vom Dezember 1991 sind die Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bestimmt. Damit obliegt ihnen die Entsorgungspflicht für Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, sofern die Abfallerzeuger über keine eigenen Beseitigungsanlagen verfügen oder überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung erfordern. Gemäß § 4 Abs. 2 LAbfWG sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, jährlich Abfallbilanzen zu erstellen und diese dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein zur Auswertung vorzulegen.

2. Bau- und Abbruchbfälle

Daten zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen werden zum Teil jährlich, zum Teil alle zwei Jahre vom Statistischen Landesamt Schleswig-Holstein überwiegend durch Befragungen von Entsorgungsanlagen erhoben.

Diese Daten beinhalten daher die in Anlagen in Schleswig-Holstein entsorgten Bauabfälle. Sie beschreiben hingegen nicht die in Schleswig-Holstein erzeugten Bauabfälle. Das heißt: Die Statistik erfasst auch in anderen Bundesländern (zum Beispiel Hamburg) erzeugte und in Schleswig-Holstein entsorgte Abfallmengen. In Schleswig-Holstein erzeugte und außerhalb Schleswig-Holsteins entsorgte Mengen sind dagegen nicht enthalten.

3. Abfälle aus Industrie und Gewerbe

  • Gefährliche Abfälle
    Gefährliche Abfälle nach EG-Recht sind in Deutschland „besonders überwachungsbedürftig“. Sie fallen vorwiegend in Industrie und Gewerbe an. Die Abfallerzeuger müssen detaillierte Nachweise über die Entsorgung führen. Die Überwachungsbehörden erfassen die Daten über die Entsorgung dieser Abfälle mit dem hierfür entwickelten EDV-System ASYS. Nachweispflicht und ASYS ermöglichen eine umfassende jährliche Statistik über die gefährlichen Abfälle, die in Schleswig-Holstein erzeugt oder entsorgt werden. Sie wird für Schleswig-Holstein von der GOES Gesellschaft für die Entsorgung von Sonderabfällen veröffentlicht.
  • Nicht gefährliche Abfälle
    Nicht gefährliche Abfälle sind nicht obligatorisch nachweispflichtig. Daten über ihre Entsorgung werden in der Regel nicht von den Behörden erfasst. Daher gibt es hierfür keine umfassenden und regelmäßigen Statistiken. Die zuständige Behörde (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) arbeitet mit dem Statistikamt Nord zusammen, um gezielte Befragungen bei den Entsorgungsunternehmen durchzuführen.

    Aufgrund EG-rechtlicher Vorschriften sind bundesweit von allen Entsorgungsunternehmen umfassende Abfallregister zu führen. Sie sollen eine verbesserte Datenbasis ermöglichen.

4. Abfallentsorgungsanlagen

In Schleswig-Holstein werden derzeit circa 400 Abfallentsorgungsanlagen betrieben. Hierzu zählen beispielsweise Siedlungsabfalldeponien, Kompostierungsanlagen oder Sortieranlagen. Im Rahmen der Genehmigung und Überwachung dieser Anlagen durch das LLUR werden hierfür erforderliche Daten digital erfasst und ausgewertet. Die Erfassung erfolgt mittels des Abfallwirtschaftlichen Informationssystems (AWIS), das vom Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein entwickelt wurde. Zu den erfassten Daten gehören neben den Anlagenstammdaten (Standortadresse, Betreiber der Anlage), Genehmigungsdaten und Informationen zur Anlagentechnik auch die zugelassenen Abfallarten sowie die Input- und Outputmenge der Anlagen. Zusätzlich unterstützt AWIS die Erhebung der Daten für die Siedlungsabfallbilanzen bei den Kreisen und kreisfreien Städten und bietet Möglichkeiten für die Digitalisierung von weiteren abfallwirtschaftlichen Grundlagendaten.

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