Medienpolitik

Medienpolitik ist Ländersache. In Schleswig-Holstein liegt die Zuständigkeit für Hörfunk und Fernsehen in der Staatskanzlei.

Leitlinien

Leitlinien der schleswig-holsteinischen Medienpolitik.

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Grundlagen und Zuständigkeiten

Übersicht über die Rundfunkfreiheit im Grundgesetz, die Regelungskompetenzen der Länder und der EU und über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

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Rundfunkstaatsverträge

Rundfunk ist Ländersache in Deutschland. Um in den Bereichen, in denen es sinnvoll ist, einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, haben sich die 16 Länder auf eine Reihe von Rundfunkstaatsverträgen verständigt.

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Rundfunkgebühren

Radio und Fernsehen sowie neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie Internet-PC oder Handys mit digitalem Rundfunkempfang sind gebührenpflichtig.

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Landesmedienanstalt

Schleswig-Holstein und Hamburg haben seit dem 1. März 2007 eine gemeinsame Landesmedienanstalt.

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Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein

Im Zentrum der Förderung stehen Projekte der Aus- und Weiterbildung für junge Menschen im Bereich der Medien.

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Zusatzinformationen

Kontakt



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