Medienpolitik
Medienpolitik ist Ländersache. In Schleswig-Holstein liegt die Zuständigkeit für Hörfunk und Fernsehen in der Staatskanzlei.
Grundlagen und Zuständigkeiten
Übersicht über die Rundfunkfreiheit im Grundgesetz, die Regelungskompetenzen der Länder und der EU und über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
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Rundfunkstaatsverträge
Rundfunk ist Ländersache in Deutschland. Um in den Bereichen, in denen es sinnvoll ist, einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, haben sich die 16 Länder auf eine Reihe von Rundfunkstaatsverträgen verständigt.
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Rundfunkgebühren
Radio und Fernsehen sowie neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie Internet-PC oder Handys mit digitalem Rundfunkempfang sind gebührenpflichtig.
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Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein
Im Zentrum der Förderung stehen Projekte der Aus- und Weiterbildung für junge Menschen im Bereich der Medien.
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