Die Ziele der Haushaltskonsolidierung bis 2020

Die steigende Staatsverschuldung bedroht unsere soziale Existenz und unsere Handlungsfähigkeit. Deswegen will die Landesregierung bis 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen - also den Haushalt allein aus den Einnahmen und ohne neue Schulden bestreiten. Und deswegen muss gespart werden - in allen Lebensbereichen.

Wo standen wir Ende 2010?

Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck. Sie ist notwendig, um handlungsfähig zu bleiben. Schon jetzt liegt die Kluft zwischen Einnahmen und Ausgaben bei 1,32 Milliarden Euro und sie wächst schnell. Ohne Haushaltskonsolidierung würden die jährlichen Zinsausgaben bis zum Jahr 2020 auf rund 2,3 Milliarden Euro ansteigen.

Nur bei Schuldenabbau unterstützt der Bund

Um aus der Schuldenfalle heraus zu kommen, hat sich die Landesregierung vorgenommen, im Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Strukturell ausgeglichen bedeutet, dass die regelmäßigen laufenden Ausgaben von regelmäßigen laufenden Einnahmen ohne neue Schuldenaufnahme gedeckt werden.

Ein Rotstift neben einem Taschenrechner und einem Etui mit Kleingeld © pauline/www.pixelio.de

Das für 2010 vom Bund berechnete strukturelle Defizit von rund 1,32 Milliarden Euro muss Schritt für Schritt bis 2020 abgebaut werden. Also müssen durch Kürzungen bei den Ausgaben oder durch dauerhaft zur Verfügung stehende Mehreinnahmen jährlich 132 Millionen Euro erwirtschaftet werden. Nur wenn dies gelingt, erhält Schleswig-Holstein von Bund und Ländern Konsolidierungshilfen von jährlich 80 Millionen Euro. In den Haushalten 2011 und 2012 werden wir dieses Ziel erreichen und sogar noch unterschreiten.

Erstmalig reale Senkung der Staatsausgaben

Bei steigenden Ausgaben für Zinsen und Pensionen bedeutet dies erstmals in der Geschichte des Landes die reale Senkung der Staatsausgaben. Die Ausgaben für Zuweisungen, Zuschüsse und Investitionen sinken von 3,41 Milliarden Euro (2010) um 200 Millionen auf 3,21 Milliarden (2012). Dies wird in allen Bereichen des Lebens der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein spürbar werden. Mit einem derart umfassenden Konsolidierungspfad geht Schleswig-Holstein bundesweit beispielhaft voran.

Welche Schritte sind notwendig?

Zur konkreten Ausgestaltung des Konsolidierungspfades hat Ministerpräsident Peter Harry Carstensen in seiner Regierungserklärung vom 18. November 2009 folgende Punkte vorgestellt:

  • Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission, die den Konsolidierungsprozess sowie den Aufgabenabbau beschleunigt. Die Kommission hat im Mai 2010 ihre Vorschläge vorgelegt.
  • Abbau von rund zehn Prozent der Personalstellen im Landesdienst bis zum Jahr 2020.
  • Einrichtung eines zentralen Personalmanagements zur Koordinierung des Personalabbaus im Landesdienst.
  • Deutliche Reduzierung der Zuwendungen.
  • Konsequentes Benchmarking der Leistungen Schleswig-Holsteins im Vergleich zu den anderen Ländern.
  • Konsequente Trennung von Aufgaben. Bei neuen Aufgaben und damit zusätzlichen Ausgaben muss an anderer Stelle gestrichen werden.
  • Keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Kommunen.
  • Förderung von Investitionen nur noch in Schwerpunktbereichen mit der besten Rendite.
  • Keine automatische Ko-Finanzierung von Bundes- oder EU-Förderprogrammen.
  • Keine der Einhaltung der Schuldenbremse entgegenstehenden Mehrbelastungen für Länder und Kommunen durch den Bund.


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