Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert

Eine Schuldengrenze im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erlaubt ab 2020 keine neuen Schulden mehr. Der Bund unterstützt Schleswig-Holstein, damit es diese einhalten kann. Im Mai 2010 hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland eine Schuldenbremse auch in der eigenen Landesverfassung festgeschrieben.

Finanzminister Rainer Wiegard Finanzminister Rainer Wiegard © Michael Staudt/www.grafikfoto.de

Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein eine Schuldenbremse in der eigenen Landesverfassung verankert. Mit dieser wird der "Bremsweg" beschrieben, mit dem das Land die Grenze der Neuverschuldung Null im Jahr 2020 erreicht. CDU und FDP sowie die Oppositionsparteien SPD, Grüne und SSW stimmten am Mittwoch, 19. Mai 2010, für die Verfassungsänderung. Nach 40 Jahren Irrweg mit ständig steigenden Schulden sei damit endlich Schluss, sagte Finanzminister Rainer Wiegard. "Niemand, keine Regierung und kein Parlament, hat das Recht, heute noch nicht geborene Generationen in beliebiger Höhe mit Schulden zu belasten, um heute selbst ein angenehmeres Leben führen zu können."

Die Schuldenbremse im Grundgesetz

Bereits 2009 wurde die Einführung einer sogenannten Schuldenbremse in das Grundgesetz beschlossen. Sie erlaubt den Ländern vom Jahr 2020 an keine neuen Schulden mehr und verpflichtet sie, das strukturelle Finanzierungsdefizit des Jahres 2010 (Ausgangswert) in jährlichen Schritten von zehn Prozent abzubauen. Der Bund darf von 2016 an in wirtschaftlich normalen Zeiten nur noch Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr aufnehmen – das entspricht derzeit neun Milliarden Euro. Ausnahmen sind nur bei Naturkatastrophen oder schweren Rezessionen möglich. Diese Regelung trat zum 1. Januar 2011 in Kraft.

Unterstützung für Konsolidierungsländer

Damit sie die Schuldenbremse einhalten und die Neuverschuldung noch weiter und schneller absenken können, erhalten Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen vom Bund und der Ländergemeinschaft. Von den insgesamt 800 Millionen Euro jährlich entfallen auf Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt jeweils 80 Millionen Euro, auf das Saarland 260 Millionen Euro und auf Bremen 300 Millionen Euro.

Um das Geld aus dem Bundeshaushalt zu erhalten, müssen die Länder ihre strukturellen Finanzierungsdefizite bis zum Jahresende 2020 vollständig abbauen. Um Haushaltskrisen zukünftig rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, ist außerdem ein Frühwarnsystem eingeführt worden. Dazu ist ein Bund-Länder-Gremium als Stabilitätsrat gebildet worden. Es soll den Umgang mit dem Haushalt kontrollieren. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Bund ist am 30. März 2011 in Berlin unterzeichnet worden.



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