INTERREG: Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus lässt die Regionen Europas enger zusammenwachsen. Die Europäische Union fördert daher bereits seit 1991 im Rahmen von INTERREG länderübergreifende Projekte, die zum Abbau wirtschaftlicher, sozialer und räumlicher Unterschiede in Europa beitragen.

Bis 2006 war INTERREG als "Gemeinschaftsinitiative" konzipiert:

  • INTERREG I (1990-1993);
  • INTERREG II (1994-1999);
  • INTERREG III (2000-2006).

INTERREG IV (2007-2013)

In der aktuellen Förderperiode 2007-2013 wurde INTERREG in die so genannte Zielförderung der EU-Strukturfonds übernommen. Die Förderung der länder-übergreifenden Zusammenarbeit von Städten und Regionen wird nunmehr unter dem Ziel 3 "Territoriale Zusammenarbeit" des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fortgesetzt. Die damit verbundene "Aufwertung" der transnationalen Zusammenarbeit spiegelt deren gewachsene Bedeutung für den europäischen Integrationsprozess wider.

INTERREG IV gliedert sich in drei Programmteile, an denen das Land Schleswig-Holstein wie folgt beteiligt ist:

INTERREG IV A

Schleswig Holstein führt gemeinsam mit Dänemark die folgenden beiden INTERREG A Programme durch: "Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N." und "Fehmarnbeltregion". Beide Programme werden von den beteiligten schleswig-holsteinischen Kreisen und kreisfreien Städten eigenverantwortlich umgesetzt.

INTERREG IV A "Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N."

Informationen zum INTERREG IV A Programm "Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.". mehr lesen

INTERREG IV A Programm "Fehmarnbeltregion"

Förderung der Durchführung grenzüberschreitender deutsch-dänischer Projekte im Programmgebiet. mehr lesen


INTERREG IV B

Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zwischen europäischen Kooperationsräumen. Schleswig-Holstein ist an zwei Kooperationsräumen beteiligt: Ostsee- und Nordseeprogramm:

INTERREG IV B-Nordsee

Das Nordseeprogramm ist einer der 13 staatenübergreifenden Kooperationsräume der INTERREG IV B Förderung der EU. mehr lesen

INTERREG IV-B Ostsee

Ziel ist, die Ostseeregion zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und territorial integrierten Region über die Grenzen hinweg zu entwickeln. mehr lesen



INTERREG IV C

Programm ist Bestandteil der Ziele der Politik des Strukturfonds für eine Europäische Territoriale Zusammenarbeit im Zeitraum 2007-2013. mehr lesen

INTERREG-Förderung durch das Land
(Vorlauf- und Kofinanzierung)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Akteure aus Schleswig-Holstein bei der Entwicklung von Projektanträgen im Rahmen von INTERREG IV B und IV C und fördert die Beteiligung schleswig-holsteinischer Partner an Projekten im Rahmen dieser Programme.

Datei ist nicht barrierefrei Richtlinie zur Förderung von schleswig-holsteinischen Projekten im Ostsee- und Nordseeraum (INTERREG-, STRING- und Ostseekooperationsrichtlinie) (PDF, 24 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt:

Frau Anja-Verena Schmid (für INTERREG IV B Nordseeprogramm)
Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Referat 31 Ostsee- und Nordseeangelegenheiten
Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel
Telefon: 0431 988-2646
E-Mail: anja-verena.schmid@stk.landsh.de

Frau Dr. Leena-Kaarina Williams (für INTERREG IV B Ostseeprogramm und IV C)
Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Referat 31 Ostsee- und Nordseeangelegenheiten
Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel
Tel: 0431 988-2120
E-Mail: kaarina.williams@stk.landsh.de



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