Die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein

Die Staatskanzlei ist das Regiezentrum der Landesregierung und arbeitet direkt für den Ministerpräsidenten.

Leiter der Staatskanzlei ist Staatssekretär Dr. Arne Wulff.

Der Staatskanzlei ist auch die Landesvertretung - Schleswig-Holsteins Fenster in Berlin - zugeordnet. Dort vertritt Staatssekretär Heinz Maurus als Bevollmächtigter beim Bund die Interessen des Landes Schleswig-Holstein.

Die Aufgaben der Staatskanzlei

Die Staatskanzlei ist zuständig für die politische Planung und Koordinierung für den Ministerpräsidenten und die Landesregierung. Auch die Europapolitik ist in Schleswig-Holstein Chefsache und deshalb in der Staatskanzlei angesiedelt.

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Der Chef der Staatskanzlei

Als Chef der Staatskanzlei leitet Dr. Arne Wulff die Behörde des Ministerpräsidenten, eine Dienststelle mit 144 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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Staatssekretär für Europa und Bundesangelegenheiten

Heinz Maurus ist Staatssekretär für Europa und Bundesangelegenheiten und Bevollmächtigter des Landes beim Bund. Er ist Mitglied im Ausschuss der Regionen in Brüssel und leitet die Vertretung des Landes in Berlin, die organisatorisch zur Staatskanzlei gehört

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Der Regierungssprecher

Aufgabe des Regierungssprechers ist es, die Medien aktuell und präzise über die Arbeit der Landesregierung zu informieren. Regierungssprecher ist Knut Peters.

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Presse- und Informationsstelle der Landesregierung

Aufgabenbeschreibung und Ansprechpersonen in der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung in der Staatskanzlei.

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Abteilung 1: Zentrale Angelegenheiten

Aufgabenbeschreibung und Ansprechpersonen in der Abteilung für Zentrale Angelegenheiten und Service der Staatskanzlei.

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Abteilung 2: Koordinierung

Aufgabenbeschreibung und Ansprechpersonen in der Abteilung für Ressortkoordinierung, Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten, Bund-Länder-Koordinierung, Zentrale Planung der Staatskanzlei.

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Abteilung 3: Europa-, Ostsee- und Nordseeangelegenheiten

Aufgabenbeschreibung und Ansprechpersonen in der Abteilung für Europa-, Ostsee- und Nordseeangelegenheiten

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Medien

Medienpolitik ist Ländersache. In Schleswig-Holstein liegt die Zuständigkeit für Hörfunk und Fernsehen in der Staatskanzlei.

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