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Der Schleswig-Holsteinische Landtag

Die wichtigsten Aufgaben des Schleswig-Holsteinischen Landtags sind im Artikel 10 der Landesverfassung auf den Punkt gebracht: "Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die vollziehende Gewalt. Er behandelt öffentliche Angelegenheiten."

Sitz in der ehemaligen Kaiserlichen Marineakademie

Das Landesparlament hat seit 1950 seinen Sitz im Landeshaus im Kiel, das weithin sichtbar an der Kieler Förde liegt. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude war ursprünglich Ende des 19. Jahrhunderts als Kaiserliche Marineakademie errichtet worden. Seit April 2003 wird der Plenarsaal im gläsernen Anbau für die Vollversammlungen des Parlamentes und weitere Veranstaltungen des Landtages und der Regierung genutzt. Kunstausstellungen, Lesungen und Diskussionsveranstaltungen bieten der breiten Öffentlichkeit immer wieder gute Gelegenheiten für einen Besuch im Landeshaus.

Informationsmaterial im Internet

Im Internet gibt der Landtag vielfältige Informationen über die Aufgaben des Parlaments und der Abgeordneten, verweist auf Besuchsprogramme und bietet Materialien zur politischen Bildung an. Alle öffentlichen Parlaments-Dokumente wie beispielsweise Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen, Berichte, Protokolle der Plenar- und der Ausschusssitzungen sind ebenfalls dort abrufbar.

Unter "plenum-online" wird aktuell von den Plenarsitzungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages berichtet.

Der 17. Schleswig-Holsteinische Landtag wurde am 27. September 2009 für fünf Jahre gewählt.

Weitere Informationen:

Schleswig-Holsteinischer Landtag

Bürgerbeauftragte

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Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung

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Flüchtlingsbeauftragter

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