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Die Bürgerbeauftragte

Arbeits- und Ausbildungsförderung, gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung, Sozialhilfe oder Behindertenrecht: Die soziale Gesetzgebung erscheint vielen Bürgern als ein Dschungel, in dem sie sich nicht zurecht finden. Manche fühlen sich von Ämtern und Behörden falsch behandelt oder im Stich gelassen. 1988 schuf die Landesregierung daher die Stelle der Bürgerbeauftragten als Ansprechpartnerin für alle Hilfesuchenden. An sie kann sich jeder Schleswig-Holsteiner wenden, und das kostenlos.

Fragen zu Kinder- oder Wohngeld, zur Kinder- und Jugendhilfe oder zur Sozialen Pflegeversicherung? Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille, informiert und berät Bürger, die nicht weiter wissen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Anliegen gegenüber den Behörden. Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiter haben Zugang zu allen Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Sie können Auskünfte einholen, Akten anfordern und Stellungnahmen erbitten. In Einzelfällen kann die Bürgerbeauftragte auch Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Regelungen vorschlagen. Die Bürgerbeauftragte ist unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet.

So erreichen Sie die Bürgerbeauftragte:

Birgit Wille
Bürgerbeauftragte
Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon: 0431 988 -1240
Fax: 0431 988 -1239
E-mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de

Montags - freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr
Zusätzlich mittwochs von 15.00 -18.30 Uhr

Zur Internetseite der Bürgerbeauftragten

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

Zusatzinformationen

Kontakt



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