Strukturreform macht Agrar- und Umweltverwaltung
schlanker und effizienter

Die Verwaltungsstrukturreform im Bereich der Agrar- und Umweltverwaltung wurde seit 2009 konsequent fortgesetzt. Auf die Gründung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) 2009, die die Aufgaben des ehemaligen Landesamtes für Natur und Umwelt, der Ämter für ländliche Räume und der staatlichen Umweltämter in einem landesweit tätigen Amt bündelte, folgte eine Überplanung der einzelnen Standorte der Außenstellen des Amtes sowie der Aufgabenstruktur.

Ein Kugelschreiber deutet auf eine Zahlenkolonne, daneben liegt ein Taschenrechner © Marko Greitschus/www.pixelio.de

Bereits 2010 wurden alle Kieler Dienststellenteile in die Zentrale nach Flintbek verlagert und im gleichen Jahr die bis dahin eigenständigen unteren Forstbehörden in das LLUR integriert. Im Frühjahr 2011 wurden die Außenstellen Husum und Schleswig geschlossen und mit der Außenstelle in Flensburg zusammengeführt, im Herbst 2011 die Außenstelle Heide nach Itzehoe verlagert.

Notwendige Einsparungen

Zuvor waren schon tief greifende Änderungen im Geschäftsbereich des Landwirtschafts- und Umweltministeriums erfolgt. Mit der Gründung der Landesforstanstalt und des Landesbetriebes Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz sind zukunftsfähige Einheiten gebildet worden. Die Verlagerung der Aufgaben des Pflanzenschutzes an die Landwirtschaftskammer und die Kommunalisierung von Vollzugsaufgaben der Wasserwirtschaft haben sachverwandte Aufgabenbereiche in einer Hand konzentriert.

Die Gründung des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume bildete Ende 2010 den Schlusspunkt der Strukturveränderungen. Die Aufgaben der beiden bis dahin eigenständigen Bildungseinrichtungen, der Akademie für ländliche Räume e.V. sowie der Akademie für Natur und Umwelt, werden im neuen Bildungszentrum gemeinsam wahrgenommen.

Landeshaushalt erheblich entlastet

Das Ministerium hat diese Strukturreform vor dem Hintergrund notwendiger Personaleinsparungen durchgeführt. Da der Aufgabenbestand wegen Bundes- und EU-Vorgaben nur begrenzt veränderbar ist, muss dem notwendigen Personalabbau mit organisatorischen Veränderungen begegnet werden. Insgesamt ist der Behördenbestand in den letzten sechs Jahren von 17 auf fünf zurückgeführt worden. Die genannten Maßnahmen haben es ermöglicht, bei gleich bleibend guter Qualität in der Aufgabenerledigung den Landeshaushalt erheblich zu entlasten.

Weitere Informationen

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)

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Novelle des Landesnaturschutzgesetzes: Naturschutz und zukunftsorientierte Standortpolitik im Einklang

Die Neugliederung von Bundes- und Länderkompetenzen im Zuge der Föderalismusreform machte eine Novelle des erst 2007 in neuer Form verabschiedeten Landesnaturschutzgesetzes kurzfristig nötig. Das neue Gesetz sichert einen effektiven Naturschutz und stärkt zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schleswig-Holstein und schafft Rechtssicherheit, insbesondere im Bereich der Vorhabenzulassung.

Eisvogel sitzt auf einem Ast in der rechten Bildhälfte © Peashooter/www.pixelio.de

Weil das Umweltministerium bereits frühzeitig intensive rechtliche Vorüberlegungen zu der erforderlichen Novelle angestellt hatte und die Regierungsfraktionen diese mit einer eigenen Gesetzesinitiative aufgriffen, konnte das neue Landesnaturschutzgesetz zeitgleich mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz am 1. März 2010 in Kraft treten. Dieses Ziel haben neben Schleswig-Holstein nur wenige Länder erreicht.

Standards sichern

Die Gesetzesnovelle hat vor allem aber auch die naturschutzrechtlichen Standards gesichert, die die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes 2007 geprägt hatten, nämlich Deregulierung, Beschränkung der Landschaftsplanung auf zwei Ebenen, Verfahrensvereinfachungen bei der Vorhabenzulassung, Stärkung des Ökokontos, Erhalt und Flexibilisierung des Knickschutzes sowie die europarechtskonforme Unterschutzstellung der EG-Vogelschutzgebiete.

Weitere Informationen:

Umweltportal: Landesnaturschutzgesetz

Umweltportal: Naturschutz

Umweltministerium

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Novelliertes Landeswassergesetzes schafft Rechtssicherheit

Schleswig-Holstein hat seit 2010 ein neues Landeswassergesetz. In allen Ländern bestand die Notwendigkeit, die Landesregelungen beschleunigt zu überarbeiten und an das Bundesrecht anzupassen, nachdem der Bund umfassend von seinen neuen Gesetzgebungskompetenzen im Wasserrecht im Zuge der Föderalismusreform Gebrauch gemacht hatte und das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes zum 1. März 2010 in Kraft getreten war. Das ist in Schleswig-Holstein gelungen.

Sprudelndes Wasser © Peter Kirchhoff/www.pixelio.de

Das Land ist dazu in zwei Schritten vorgegangen:

  1. In einem ersten Schritt ist das Landeswassergesetz in allen für den Vollzug wesentlichen Punkten angepasst worden. Diese Änderungen sind am 26. März 2010 in Kraft getreten.
  2. In einem zweiten Schritt werden weitere Rechtsbereinigungen und eine Neugliederung des Landesgesetzes erfolgen. Der Gesetzentwurf wird zurzeit erarbeitet, das Gesetzgebungsverfahren wird aber im Hinblick auf die vorgezogene Landtagswahl erst frühestens 2012 eingeleitet werden können.

Weitere Informationen

Umweltportal: Wasserwirtschaft, Meeres- und Küstenschutz

Umweltministerium

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Dioxin-Skandal erfolgreich bewältigt

Der Dioxin-Skandal sorgte an der Jahreswende 2010/2011 bundesweit für Schlagzeilen. Im Dezember 2010 wurde bekannt, dass eine schleswig-holsteinische Firma technische Mischfettsäuren, die mit Dioxinen oberhalb des Grenzwertes kontaminiert waren, zur Herstellung von Futterfetten verwendet hatte. Mit diesem Futterfett wurde Mischfutter hergestellt. Fast 5.000 landwirtschaftliche Betriebe, vorrangig in Niedersachsen, wurden damit beliefert.

Der Dioxin-Skandal wurde vom Landwirtschaftsministerium, dem Landeslabor und den Behörden vor Ort in enger und effektiver Zusammenarbeit mit Bund und Ländern eingedämmt und aufgeklärt. Das bestätigte auch ein Inspektionsbesuch der EU Ende Januar 2011. Das Risikomanagement wurde als wirksam eingestuft und die gute Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern und dem Bund hervorgehoben.

Verbraucherschutz gestärkt

Trotz mehrfacher Rechtsverstöße wurde nur bei wenigen Lebensmitteln eine Überschreitung der Dioxingrenzwerte ermittelt. Diese Lebensmittel wurden gesperrt und aus dem Verkehr gezogen. Folgende Lehren wurden aus dem Dioxin-Skandal gezogen:

  • Das Sicherheitssystem, das nach dem BSE-Skandal aufgebaut wurde hat sich bewährt. Durch die Rückverfolgbarkeit konnte der Umfang belasteter Futtermittel schnell eingegrenzt werden.
  • Die Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit muss weiter verbessert werden.
  • Verspieltes Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Landwirten muss zurückgewonnen werden.

Bund und Länder haben auf der Sonderkonferenz der Verbraucherschutzminister- und der Agrarministerkonferenz im Januar 2011 in Berlin einen 14-Punkte-Plan beschlossen. Mit ihm wurde der Verbraucherschutz gestärkt und ein verantwortungsvoller Umgang mit Lebens- und Futtermitteln zukünftig sichergestellt. Auch personell hat die Landesregierung auf den Dioxin-Skandal reagiert: Zur Umsetzung des 14-Punkte-Plans wurde die Zahl der amtlichen Futtermittelkontrolleure im Landeslabor um zwei Stellen aufgestockt.

Weitere Informationen

Dioxin in Futtermitteln

Umweltministerium

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EHEC-Ausbruch erfolgreich bewältigt

Der EHEC-Ausbruch 2011 traf Schleswig-Holstein in besonderer Weise. Das Land hatte die größte Zahl an EHEC-Erkrankten und war auch bei den HUS-Fällen besonders stark betroffen. Der EHEC-Ausbruch hat auch den Lebensmittelbehörden viel abverlangt um die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen und die Ursachen der Infektionen aufzuklären. Bund, Länder und kommunale Behörden haben diese Herausforderung gemeinsam bewältigt.

EHEC-BakterienEHEC-Bakterien © dpa

Die Lebensmittelüberwachung in den Kreisen und kreisfreien Städten und die zuständigen Landwirtschaftsministeriums sowie die mit den Laboruntersuchungen betrauten Wissenschaftler waren sieben Tage in der Woche im Einsatz. So gelang es, über die Ermittlung der Lieferwege zu den EHEC-Clustern der Ursache für den EHEC-Ausbruch auf die Spur zu kommen. Die Task-Force beim Bund wurde dabei auch aus Schleswig-Holstein personell unterstützt.

Kooperation von Bund und Ländern

Aus der Rückverfolgung von Sprossen- und Samenlieferungen in Deutschland und anderen EU-Staaten kann mit großer Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass bestimmte Chargen von Bockshornkleesamen aus Ägypten die EHEC-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich verursacht haben. Die von der Task Force entwickelte Strategie für die Aufklärung des EHEC-Ausbruchs in enger Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbehörden und zwischen Gesundheits- und Lebensmittelüberwachungsbehörden ist ein Erfolgsmodell für die Zukunft. Durch die gemeinsame Auswertung der Informationen von Patienten in Verbindung mit Laboranalysen zum Vorkommen des Erregers in Lebensmitteln und die Analyse von Warenströmen können lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche schnell und effektiv aufgeklärt werden.

Weitere Informationen

EHEC in Schleswig-Holstein

Umweltministerium

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Milchmarkt: Überwindung der Krise - Standort Schleswig-Holstein stärken

Die Milchkrise 2008/2009 hat mit ihren katastrophalen Erzeugerpreisen viele Betriebe in Existenznot gebracht. Dabei ist die Milchwirtschaft für die Zukunft der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft essentiell.

Milchkühe auf der Weide © Michael Staudt/grafikfoto.de

Die Milchviehbetriebe sind vielfach sehr wettbewerbsfähig, dennoch wurde erneut die Bedeutung einer leistungsfähigen Meiereiwirtschaft deutlich. Die entsprechende Meiereistruktur in Schleswig-Holstein ist immer noch zu kleinteilig. Die kleineren Meiereien haben vielfach nicht die Kraft, überregional neue Märkte mit innovativen Produkten zu erschließen. Das ist aber der Schlüssel zur Zukunft.

Förderung für Meiereiwirtschaft

Das Landwirtschaftsministerium hat daher in den vergangenen zwei Jahren seine Unternehmensförderung im Rahmen des "Zukunftsprogramm ländlicher Raum" auf die Meiereiwirtschaft konzentriert. Wir unterstützen innovative Investitionen und insbesondere Kooperationen, wobei insbesondere Investitionen in den Ausbau der Käseproduktion gefördert wurden.

Neues Milchwerk

Einige schleswig-holsteinische Meiereien planen in Kooperation eine große Investition in ein neues Milchwerk am Standort Neumünster. Es hat zentrale Bedeutung für die weitere Strukturentwicklung der Meiereiwirtschaft in Schleswig-Holstein, deshalb fördert das Ministerium dieses Projekt mit bis zu sechs Millionen Euro.

Weitere Informationen:

Landwirtschafts- und Uweltportal: Tierproduktion

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

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Novelle des Landeswaldgesetzes

Mit dem Landeswaldgesetz konnte im Juni 2011 ein weiteres Umweltgesetz erfolgreich überarbeitet werden. Der Grundsatz, auch im Bereich des Umweltrechts wo immer möglich Eigeninitiative und Eigenverantwortung zu stärken, wurde auch hier konsequent umgesetzt.

Herbstliche Waldlandschaft © Jan-H./www.pixelio.de

Insbesondere wurde die "gute fachliche Praxis" auf acht Kernanforderungen beschränkt, während die Entscheidung, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen zum Aufbau und zur Erhaltung standortgerechter Wälder sinnvoll sind, den Waldbesitzenden überlassen wird. Damit wird der Beitrag und die Kompetenz der Waldbesitzenden zu einer sachgerechten Bewirtschaftung der Wälder stärker als bisher gewürdigt.

Tourismusstandort stärken

Das Gesetz sieht auch weiterhin ausdrücklich vor, dass im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltes private und kommunale Wandbesitzende fachlich und finanziell gefördert werden. Weiterer Schwerpunkt der Novelle war, die Regelungen zur Erholungsnutzung besser den tatsächlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten im Land anzupassen und den Tourismusstandort Schleswig-Holstein zu stärken. Daher bestätigt das neue Gesetz das Betretungsrecht für Wälder auch außerhalb der Wege. Um das Reit- und Gespannfahren im Tourismusland Schleswig-Holstein attraktiver zu machen, kann die Forstbehörde nun ferner Lücken im Reitwegenetz mit trittfesten Wegen im öffentlichen Eigentum schließen.

Weitere Informationen:

Umweltportal: Waldgesetz

Umweltportal: Wald

Umweltministerium

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Breitbandausbau: Schnelles Internet im ländlichen Raum

Eine leistungsfähige Breitbandversorgung zum Anschluss an die weltweiten Kommunikationsnetze ist für Schleswig-Holstein aus wirtschafts-, struktur- und gesellschaftspolitischen Gründen von zentraler Bedeutung. Sie wird weiter vorangetrieben. Die Landesregierung will gleiche Chancen für alle Teile des Landes, für Städte und ländliche Räume.

Kabel an einem Computer © Jürgen Haacks/Uni Kiel

Neue Fördermöglichkeiten bietet seit 2009 das Breitbandförderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz, ergänzt um das Konjunkturpaket II des Bundes und das Konjunkturprogramm der Europäiscvehn Union. Antragsteller sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitslücken und die Verlegung von Leerrohren.

Individuelle Lösungen

Die Förderung der Breitbandversorgung ist nach Anlaufschwierigkeiten landesweit auf einem sehr guten Weg. Auf kommunaler und zum Teil auf regionaler Ebene, insbesondere im Rahmen der AktivRegionen, wurden individuelle Lösungen erarbeitet. Der Bedarf an Fördermitteln ist inzwischen deutlich angestiegen. Die Landesregierung hat daher 2011 zusätzlich 4 Millionen Euro bereitgestellt, zugleich jedoch auch die Konditionen für den Einsatz der Fördermittel so geändert, dass möglichst noch mehr Gemeinden in den Genuss einer Förderung kommen können. Parallel zu den geförderten Breitbandinitiativen entwickeln Stadtwerke privat finanzierte Breitbandangebote mit unterschiedlicher Technik insbesondere für stadtrandnahe Regionen.

Weitere Informationen

Umweltportal: Breitbandausbau im ländlichen Raum

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

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Landesgartenschau – Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte

Blütenpracht erwartet die ersten Besucher © Staatskanzlei Blumenmeer © Staatskanzlei

Die Landesgartenschau 2011 in Norderstedt wird von allen Beteiligten als Erfolg gewertet. 580.000 Besucher haben sie auch zu einem finanziellen Erfolg für die Veranstalter gemacht. Die Landesregierung hat mit einer Förderung von insgesamt 3,6 Millionen Euro dazu beigetragen.

In der Region -
für die Region

Die Investitionen in das Gelände haben einen nachhaltigen Effekt über die Gartenschau hinaus. Über 55 Prozent des Auftragsvolumens gingen an Unternehmen aus Schleswig-Holstein. Es wurde ein Stadtpark als attraktives Naherholungsgebiet für Stadt und Region geschaffen, das nach der Gartenschau bis zur Wiedereröffnung des Geländes im Frühjahr durch eine Wasserskianlage ergänzt wird. Die Landesregierung hat auch vor dem Hintergrund dieses Erfolgs beschlossen, dass es in 2016 eine dritte Landesgartenschau in Schleswig-Holstein geben soll. Einige Städte haben bereits Interesse signalisiert.

Weitere Informationen

Landesgartenschau Noderstedt 2011

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Neues Landesfischereigesetz verbessert Fischartenschutz

Die Neufassung des Landesfischereigesetzes 2011 macht das geltende Recht einfacher und bürgerfreundlicher, stärkt den Fischartenschutzes, trägt den Anforderungen des Tierschutzes angemessen Rechnung und sorgt für eine Gleichbehandlung der Angler.

Möwen kreisen über Fischerboote, die im Hafen liegen Fischerboote, Möwen, Hafen Reinhard Warnecke

Im Einzelnen wurde beispielsweise die Erstellung der Hegepläne vereinfacht, weil durch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der FHH-Richtlinie bereits umfangreiche Datenerhebungen und Planungen vorliegen. Sie müssen von den Fischereiberechtigten daher nicht doppelt erhoben werden.

Mehr Einnahmen, mehr Schutz

Durch Neuregelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten wurden ferner die Voraussetzungen geschaffen für die Online-Ausgabe von den befristeten Fischereischeinen, den sogenannten "Urlauberfischerscheinen" und der Fischereiabgabe. Zukünftig werden auch die Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern, wenn sie in Schleswig-Holstein angeln, die schleswig-holsteinische Fischereiabgabe zahlen. Diese Einnahmen ermöglichen noch mehr Unterstützung des Fischartenschutz tun.

Weitere Informationen:

Umweltportal: Landesfischereigesetz

Umweltportal: Fischerei

Umweltministerium

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Integriertes Energie- und Klimakonzept

Im September 2011 hat die Landesregierung erstmals ein integriertes Energie- und Klimakonzept Schleswig-Holstein (IEKK) vorgelegt. Damit werden die Aussagen des bisher getrennt vorgelegten Energiekonzepts (2010) und des Klimaschutzprogramms (2009) fortgeschrieben. Die Landesregierung trägt mit dem integrierten Ansatz der engen Verzahnung von Klimaschutz- und Energiepolitik Rechnung.

Eine Hand hält eine Weltkugel aus Glas © S. Hofschlaeger/www.pixelio.de

Wie auch der Bund verfolgt die Landesregierung das Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990. Dazu ist das Land auf dem besten Wege. Während in Deutschland die Kohlendioxid-Minderung von 1990 bis 2008 circa 15 Prozent betrug, erreichte Schleswig-Holstein 26 Prozent nach der Verursacherbilanz.

Strategien und Maßnahmen

Weitere Ziele werden im integrierten Energie- und Klimakonzept dargelegt. Es enthält darüber hinaus Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. Das zentrale Handlungsfeld der Energiepolitik kann durch folgende Kernbotschaften zusammengefasst werden:

  • Die Energiewende wird in Deutschland nicht ohne Schleswig-Holstein gelingen. Die Landesregierung hat u.a. mit der Ausweitung der Windeignungsflächen schon erhebliche Vorarbeiten geleistet. Schleswig-Holstein deckt bereits heute rechnerisch rund 50 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien. Bis 2020 will das Land acht bis zehn Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch Strom aus erneuerbaren Energien liefern (entsprechend 350 bis 400 Prozent des schleswig-holsteinischen Bruttostromverbrauchs). Auch auf den Teilmärkten Wärme und Kraftstoffe unterstützt die Landesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien, auf diesen Märkten ist die Biomasse der bedeutendste erneuerbare Energieträger.
  • Die Energiewende wird nicht ohne einen beschleunigten Ausbau der Stromnetzes gelingen. Die Landesregierung trägt dazu mit der Netzausbauinitiative Schleswig-Holstein bei.
  • Die Energiewende wird nur mit den Bürgern gelingen. In der Netzausbauinitiative wird die Landesregierung mit den Netzbetreibern und den Kreisen die Bürger nicht nur informieren, sondern sie fortlaufend einbinden.

Im IEKK legt die Landesregierung auch die Maßnahmen wie zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft, im kommunalen Klimaschutz sowie zur Umsetzung ihrer Selbstverpflichtung und Vorbildfunktion bei Baumaßnahmen, Bewirtschaftung und Beschaffung in den vom Land genutzten Liegenschaften um.

Weitere Informationen

Zum Download: Integriertes Energie- und Klimakonzept

Umweltministerium

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Nachhaltigkeitsstrategie: Ökologie, Ökonomie und Soziales in Harmonie bringen

Die Nachhaltigkeitsstrategie Schleswig-Holstein wird im Einklang auch mit dem Koalitionsvertrag fortgesetzt. Dabei sollen die drei Säulen Ökologie, Ökonomie und Soziales gleichrangige Berücksichtigung finden.

Glitzernde Wassertropfen auf einem Blatt © Nagnag/www.pixelio.de

Im Kern geht es darum, nachfolgenden Generationen eine Welt zu hinterlassen, die ökologisch, sozial und ökonomisch intakt ist. Dies setzt überlegtes, strategisches Handeln im Sinne einer über Legislaturperioden hinausreichenden Zukunftsvorsorge voraus. So werden in der Umwelt- und Klimaschutzpolitik entsprechende Schwerpunkte gesetzt. Dabei treten neue Produkte und Technologien in den Mittelpunkt, aus denen – wie etwa bei den erneuerbaren Energien – innovative Branchen wachsen können. Das Motto dabei ist: Wer nachhaltig handelt, sorgt nicht nur dafür, dass spätere Generationen in einem lebenswerten Umfeld aufwachsen, sondern setzt auch Impulse für qualitatives Wachstum.

Wachstum, Innovation, Verantwortung

Die Landesregierung will mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie die Zukunftschancen Schleswig-Holsteins und seiner Bürger konkret verbessern. Dafür setzen wir neue Akzente für qualitatives Wachstum und Innovation in gesellschaftlicher Verantwortung. Eine Serie von Veranstaltungen hat seit 2009 den Begriff der Nachhaltigkeit und seinen Inhalt verschiedenen Partnern nähergebracht, so der Auftaktkongress "Zukunft schaffen für Schleswig-Holstein in 2009, die Veranstaltungen "Nachhaltige Geldanlage" 2009 und 2010, der jährliche Aktionstag zur UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung", der "Nachhaltigkeitspreis" des Landes 2009 und 2011, Veranstaltungen zur "Nachhaltigen Landwirtschaft" 2010 und 2011, eine "Projektbörse AktivRegion" in 2011 sowie die Veranstaltung "Nachhaltige Beschaffung" in 2011.

Weitere Informationen:

Landwirtschafts- und Umweltportal: Nachhaltigkeit

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

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Neue Zielvereinbarung mit der Landwirtschaftskammer

Die Arbeit der Landwirtschaftskammer wurde mit einer neuen Zielvereinbarung für die kommenden Jahre neu aufgestellt.

Nahaufnahme einer Rapsblume Rapsblume © Reinhard Warnecke

Als Selbstverwaltungseinrichtung der Agrarwirtschaft hat die Kammer eine Schlüsselrolle als Mittler zwischen Praxis und staatlicher Verwaltung, Politik, Wissenschaft, Öffentlichkeit und Verbrauchern.

Landeszuschuss sinkt

Die seit dem 1. Januar 2011 geltende neue Zielvereinbarung, gewährleistet beiden Seiten Planungssicherheit bis Ende 2015. Der Landeszuschuss deckt nur anteilig die Kosten für die von der Landwirtschaftskammer durchzuführenden pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben. Hierzu werden der Kammer weitere Eigenmittel bereitgestellt, der Aufgabenbereich Klima- und Ressourcenschutz neu in die Zielvereinbarung aufgenommen. Die Absenkungsrate des staatlichen Zuschusses soll jetzt dauerhaft auf 190.000 Euro pro Jahr erhöht werden. Dadurch sinkt der Landeszuschuss bis 2020 schrittweise um 1,9 Millionen Euro auf 1,3 Millionen Euro.

Landesmittel für die Kammer

Mit der neuen Zielvereinbarung erhält die Landwirtschaftskammer folgende Finanzmittel des Landes.

Jahr20112012201320142015
Mio. €3,0102,8202,6302,4402,250

Weitere Informationen:

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Umweltministerium

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Energie aus Grünabfall

Im Mai 2010 wurden eine Studie über die Bioabfallverwertung und im Mai 2011 Ergebnisse über die Grünabfallverwertung in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Beiden Dokumenten zur Folge können die größten Kohlendioxid-Einsparpotenziale mit der kombinierten stofflichen und energetischen Verwertung und der Erschließung bislang noch nicht genutzter Grünabfallpotenziale erreicht werden.

Biokompostieranlage: Ein Müllwagen liefert Grünabfälle auf einer Halde an © Thomas Eisenkräter/grafikfoto.de

Damit wurde erstmals eine fundierte Zahlenbasis und Bewertung der energetisch nutzbaren Anteile im Bereich der biologischen Abfallbehandlung in Schleswig-Holstein durchgeführt.

Diese bildet die Grundlage für eine zukünftig verstärkte Erfassung von Bioabfällen und den weiteren Ausbau von Anlagen zur energetischen Bioabfallnutzung.

Weitere Informationen:

Umweltportal: Abfallwirtschaft

Umweltministerium

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Kleinfeuerungsanlagen: Schadstoffbelastungen weiter reduzieren

Die am 22. März 2010 in Kraft getretene umfassende Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) machte umfangreiche Informationsveranstaltungen für die Kreise, kreisfreien Städte, die örtlichen Ordnungsämter, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) zusammen mit den Kreistechnikern der Bezirksschornsteinfegermeister und den jeweiligen Leitern der Umweltschutztrupps der Polizei erforderlich.

Ein brennendes Streichholz vor schwarzem Hintergrund © Thomas Meinert/www.pixelio.de

Diese wurden durchgeführt, um immissionsschutzrechtlich einen einheitlichen Informationsstand und Vollzug auf regionaler Ebene in Schleswig-Holstein zu gewährleisten.

Dabei wurde auch ein Probenahme- und Nachweisverfahren zum Erkennen von Brennstoffmissbrauch bei Kleinfeuerungsanlagen in Schleswig-Holstein vorgestellt. Dieses wurde im Dezember 2009 gemeinsam mit Hamburg in einem Bericht mit dem Titel "Brennstoffmissbrauch in Holzfeuerungsanlagen erkennen" in einer für den Vollzug abrufbaren Form zusammengefasst.

Informationen über die aktuelle Rechtslage

Als Ergebnis dessen wurde sichergestellt, dass alle örtlichen Ordnungsämter, Schornsteinfeger und die Umweltschutzpolizei im Land über die aktuelle Rechtslage informiert sind, um zu einer weiteren Reduzierung der Feinstaubbelastung aus Kleinfeuerungsanlagen und zur Senkung von Rauchgasbelästigungen beizutragen, die gerade im Siedlungsbereich immer wieder zu Problemen führen können.

Weitere Informationen:

Umweltportal: Immissionsschutz und Chemikalien

Umweltministerium

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Chemikalienüberwachung: REACH und CLP
schützen die Umwelt

Im Bereich Chemikalien ist seit 2009 ein erheblicher Aufgabenzuwachs zu verzeichnen, dies insbesondere aufgrund der europäischen REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging).

Ein Schild warnt vor dem Umgang mit gefährlichen Chemikalien © Rolf van Melis/www.pixelio.de

Die REACH-Verordnung regelt Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) in der EU. Sie trat 2007 in Kraft und legte fest, dass Stoffe als solche oder in Gemischen, die in Mengen von einer Tonne pro Jahr oder mehr hergestellt oder importiert werden, schrittweise bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren waren. Dieser Prozess war in Schleswig-Holstein 2008 begonnen und anschließend fortgesetzt worden, er soll 2018 abgeschlossen werden.

Einheitliches Überwachungssystem

Nach Artikel 125 REACH-Verordnung haben die Mitgliedstaaten ein Überwachungssystem einzurichten und regelmäßig über die Ergebnisse der Inspektionen, die sonstige Überwachung und die getroffenen Maßnahmen an die Kommission zu berichten. Zur Unterstützung der einheitlichen Umsetzung der Vorgaben hat die ECHA 2009 und 2011 jeweils Überwachungsprojekte initiiert, bei denen die Behörden insbesondere die Einhaltung der Pflichten hinsichtlich der Registrierung und der Erstellung und Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter überprüfen sollten.

2009 standen die Hersteller und Importeure im Mittelpunkt, 2011 sind es etwa Hersteller von Farben, Reinigungsmitteln usw. Schleswig-Holstein hat sich 2009 und 2010 aktiv am "REACH-Enforcement 1"-Projekt beteiligt, wobei ein erheblicher Beratungsbedarf sowohl bei Herstellern und Importeuren hinsichtlich ihrer Pflichten festgestellt wurde. "REACH-Enforcement 2" startete Mitte 2011.

Weitere Informationen:

Umweltportal: Immissionsschutz und Chemikalien

Umweltministerium

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Kältemittelüberwachung für Klimaschutz

Die Verordnung zum Schutz des Klimas vor bestimmten fluorierten Treibhausgasen (Chemikalien-Klimaschutzverordnung) ist eine indirekte Folge des Kyoto-Protokolls, mit dem die Staaten die Erwärmung der Erde auf zwei Grad Celsius begrenzen wollen.

Eine grüne Wiese mit einem Baum am linken Bildschirmrand © Rainer Sturm/www.pixelio.de

Da die fluorierten Treibhausgase (HFKW/FKW) ein Vielfaches mehr an Treibhauspotential besitzen als Kohlendioxid, regelt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ihr Inverkehrbringen und ihre Verwendung. Fluorierte Treibhausgase werden als Kältemittel in Kühl- und Klimaanlagen ebenso wie (teilhalogenierte) Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW/FCKW) eingesetzt.
Alle Verordnungen gemeinsam dienen der Verringerung der Emission klimaschädlicher Substanzen.

Informieren und aufklären

Betreiber von HFKW/FKW und HFCKW/FCKW-haltigen Kühl- oder Kälteanlagen haben besondere Pflichten hinsichtlich der Wartung dieser Anlagen. Zusammen mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) betreibt das Umweltministerium seit Mitte 2010 ein Überwachungsprojekt, in dessen Rahmen bis jetzt weit über zweitausend Anlagebetreiber erfasst und überwacht wurden. Das LLUR hat dabei umfangreiche Informations- und Aufklärungsarbeit geleistet.

Viele der Betreiber sind schlecht über ihre Pflichten informiert und lassen die Anlagen unzureichend oder durch nicht zertifiziertes Personal warten. Durch ordnungsgemäßes Betreiben und Warten kann die Freisetzung klimaschädlicher Substanzen und der Energieverbrauch der Anlagen minimiert werden. Dazu leistet das Projekt einen wesentlichen Beitrag.

Weitere Informationen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)

Umweltministerium

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Selbst produzierte Sprengstoffe: Mehr Schutz durch Aufklärung und Meldepflichten

Der Amoklauf in Norwegen im Sommer 2011 machte erneut deutlich, wie verheerend Sprengstoffanschläge mit mehr oder weniger frei im Handel erhältlichen Chemikalien sind.

Das Foto zeigt einen schwarzen Zylinder, 15 mal 3 Centimenter groß, beschriftet mit einem Totenkopfsymbol und dem Piktogramm "nicht anfassen" Böller mit TotenkopfBeispiel für einen illegalen Knallkörper Amt für Katastrophenschutz - Kampfmittelräumdienst

Ein wichtiger Sprengstoff-Grundstoff ist Ammoniumnitrat, dessen Inverkehrbringen in der Chemikalien-Verbotsverordnung und der REACH-Verordnung geregelt ist. Das Umweltministerium hat mit dem Landeskriminalamt (LKA) hierzu ein Konzept erarbeitet und die Kreise und kreisfreien Städte im September 2011 aufgefordert, den Land- und Gartenhandel sowie Baumärkte hinsichtlich der Verbote und Beschränkungen zum Inverkehrbringen und der Abgabe ammoniumnitrathaltiger Düngemittel zu überwachen.

Weiterhin informiert das LKAdie überwachten Betriebe, um die Mitarbeiter des Handels für diese Thematik zu sensibilisieren und Handlungsempfehlungen bei verdächtigen Verkäufen zu geben.  

Weitere Informationen

Umweltministerium

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