Neues Schulgesetz: Klare Schwerpunkte
Wahlrecht zwischen acht- und neunjährigem Bildungsgang an Gymnasien, Wegfall der prophylaktischen Prüfungen, inklusive Bildung, Stärkung der Schulsozialarbeit: Das neue schleswig-holsteinische Schulgesetz setzt klare Schwerpunkte. Das alles gilt seit Februar 2011.
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Gymnasien können also seit dem Schuljahr 2011/12 entscheiden, ob sie den verkürzten achtjährigen Bildungsgang (G8) oder den neunjährigen Bildungsgang (G9) anbieten wollen. Auch ein Nebeneinander beider Angebote ist möglich. Die Entscheidung darüber liegt bei der Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger. Können sich die Beteiligten nicht einigen, entscheidet das Bildungsministerium.
Haupt- und Realschulabschluss
Die "prophylaktischen" Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss sind abgeschafft. Den Hauptschulabschluss erhalten Schülerinnen und Schüler jetzt ohne gesonderte Prüfung mit der Versetzung in die 10. Klasse eines Gymnasiums, der Gemeinschaftsschule oder des Bildungsgangs zum Erwerb des Realschulabschlusses an einer Regionalschule. Analog dazu wird der Realschulabschluss mit der Versetzung in die 11. Klasse am Gymnasium erworben.
Regional- und Gemeinschaftsschule
Um die Schularten Regional- und Gemeinschaftsschule später zusammenfassen zu können, erhalten beide Schularten erweiterte Möglichkeiten für die Unterrichtsgestaltung. Gemeinschaftschulen sind nicht mehr starr auf das Prinzip des so genannten binnendifferenzierten Unterrichts und damit des Unterrichts im Klassenverband festgelegt. Auch äußere Differenzierung ist nun möglich, das heißt, Unterricht "in nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler differenzierten Lerngruppen sowie in abschlussbezogenen Klassenverbänden."
Inklusive Bildung und Hochbegabte
Das neue Gesetz schreibt das Ziel der inklusiven Bildung verbindlich fest. Im Schulgesetz heißt es in §4 (Abs.11) "Zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderung besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund
."
Erstmals wurde zudem der Begriff "hochbegabte Schülerinnen und Schüler" aufgenommen.
Weitere Informationen:
Bildungsportal: Schule
Bildungsportal: Schulgesetz
Bildungsministerium
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