Zukunftsperspektiven für das Universitätsklinikum (UKSH)
Markterkundungsverfahren zur baulichen Sanierung der Standorte Kiel und Lübeck.
© UKSH
Das Universitätsklinikum (UKSH) leidet unter ungünstigen Einnahmen- und Kostenstrukturen, die durch verschiedene Faktoren bedingt sind. Dazu gehören niedrigere Basisfallwerte als in anderen Bundesländern, defizitäre Ambulanzen und ein hoher baulicher Investitionsstau an beiden Standorten Kiel und Lübeck.
Auch die Gebäude für Forschung und Lehre sind zum Teil sanierungsbedürftig. Das UKSH erzielt aufgrund dieser Situation seit Jahren negative Jahresergebnisse. Der akkumulierte Bilanzverlust beläuft sich zum Ende des Jahres 2009 auf insgesamt rund 120 Mio. Euro. Er macht deutlich, dass nicht nur im baulichen Bereich dringlicher Handlungsbedarf besteht.
Baulicher Masterplan für den gesamten Medizinbereich
Ein baulicher Masterplan für den gesamten Medizinbereich – UKSH, Medizinische Fakultäten der Universitäten Kiel und Lübeck – wurde im ersten Halbjahr 2009 fertig gestellt und vom Kabinett im Juli 2009 mit einem Finanzierungsvolumen von 700 Mio. Euro, davon rund 220 Mio. Euro für die Konzentration der Forschung und Lehre in gesonderten Gebäuden, zur Kenntnis genommen.
Das Kabinett hat im Rahmen seiner Beschlussfassung zur Haushaltsaufstellung am 26. Mai 2010 allerdings festgestellt, dass eine relevante finanzielle Beteiligung des Landes an der Umsetzung des Masterplans angesichts der Haushaltslage nicht weiter realisierbar ist. Zur Zukunftssicherung des UKSH soll ein Modell gefunden werden, das es ermöglicht, mit Hilfe privaten Kapitals den baulichen Sanierungsstau zu beseitigen und das UKSH aus der Verlustzone zu führen. Dabei ist § 2 der Anwendungsvereinbarung zum Tarifvertrag des Tarifverbundes Nord der Universitätskliniken zu beachten, der eine Entscheidung zu einer materiellen Privatisierung vor dem 1. April 2015 ausschließt.
Bauliche Sanierung der Krankenversorgung durch private Investoren
Die Landesregierung hat am 5. Oktober dem Entwurf für eine modelloffene Marktansprache im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens zur Zukunftssicherung der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein zugestimmt und beauftragte das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr (MWV), die Marktansprache umgehend mit externer Unterstützung einzuleiten.
Durch private Investoren soll die für die bauliche Sanierung der Krankenversorgung erforderlichen Finanzmittel erreicht werden. Darüber hinaus soll das UKSH zu ausgeglichenen Jahresergebnissen kommen und das aufgelaufene Defizit abbauen.
Das MWV hat die Anwaltskanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft als Berater mit der Erstellung des Textes, der Durchführung und der Auswertung einer Markterkundung beauftragt. Luther und Partner arbeiten hier ihrerseits mit der GSK Strategy Consultants International zusammen.
Das MWV hat zusammen mit den Beratern in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Staatskanzlei, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit die Unterlagen der Marktteilnehmer systematisch erfasst und ausgewertet. Dieser Bewertungsbericht und darauf basierende Empfehlungen sollen dem Kabinett Mitte September vorgelegt werden.
Die Empfehlung für ein bestimmtes Modell erfolgt ferner unter den Aspekten:
- Sicherung von Forschung und Lehre für die Universitäten in Kiel und Lübeck
- Erhaltung der Qualität und Quantität des Angebots des UKSH als alleiniger Maximalversorger in Schleswig-Holstein
- Entlastung für den Landeshaushalt
- Sicherung der Arbeitsplätze an den Hochschulen und am UKSH
Um möglichst schnell eine Entscheidung, insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am UKSH zu erhalten, soll zügig mit der Vorbereitung der Ausschreibung und die Vorbereitung der gesetzlichen Änderungen begonnen werden. Das Vergabeverfahren sollte nach möglichst breiter Zustimmung im Parlament im Frühjahr 2012 eingeleitet werden.
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