"Zukunftsplan Steuer 2020": Einfach. Transparent. Gerecht.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung tritt für eine weitgehende Steuervereinfachung ein – mit weniger Steuerarten, einfachen Tarifen, weniger Ausnahmen und mehr Pauschalierungen.
© Claudia Hautumm/www.pixelio.de
Eine solche Vereinfachung ist dringend notwendig. Denn um eine größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen, hat der Gesetzgeber im Steuerrecht nach und nach immer mehr Einzelfälle und Ausnahmen berücksichtigt.
Und um bestimmte Verhaltensweisen der Bürger zu fördern oder zu erschweren, wurde eine Vielzahl von zusätzlichen Regelungen in die Steuergesetze hineingeschrieben. Das Resultat ist ein kaum noch zu überblickendes Dickicht von Vorschriften, die sich sogar teilweise in ihrer Wirkung widersprechen. Der Aufwand für Bürger, Unternehmen und für die Steuerverwaltung ist erheblich. Das kostet Zeit und Geld – und häufige Auseinandersetzungen vor den Finanzgerichten. Das muss sich ändern.
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Ein erster Schritt ist das Steuervereinfachungsgesetz 2011, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet. Die Liste der geplanten Maßnahmen ist lang: Regelungen werden gestrichen, Berechnungen vereinfacht, Nachweise erleichtert, Pauschalen angehoben. Der Werbungskostenpauschbetrag steigt von 920 auf 1000 Euro jährlich. Die Landesregierung befürwortet und unterstützt diese Vereinfachungen.
Die Länder haben dem vorliegenden Entwurf im Bundesrat allerdings noch nicht zugestimmt. Grund ist der Plan des Bundes, künftig Steuererklärungen für zwei Jahre zu ermöglichen. Aus Sicht der Länder führt das nicht zu der gewünschten Vereinfachung und zu einer Einnahmelücke. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich dieser Kritik angeschlossen und wirbt für eine baldige Verständigung mit dem Bund, damit das Steuervereinfachungsgesetz mit den übrigen Änderungen möglichst bald in Kraft treten kann.
Konzept für weitere Steuervereinfachungen
Diesem ersten Schritt müssen aus Sicht der Landesregierung aber weitere folgen. Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard und sein hessischer Amtskollege Thomas Schäfer haben deshalb ein Konzept für eine weitergehende Steuervereinfachung erarbeitet. Ein Beispiel: sie schlagen vor, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag aufzusplitten: in einen Pauschbetrag für Fahrtkosten, einen für Computerkosten und einen für übrige Werbungskosten. Dies würde fünf Millionen Steuerpflichtige von der lästigen Zettelwirtschaft befreien und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern Zeit verschaffen für sinnvollere Aufgaben als das Prüfen von Quittungen über Bagatell-Beträge.
Für ihr Konzept einer weitergehenden Steuervereinfachung haben Schleswig-Holstein und Hessen zum Teil schon Zustimmung aus anderen Bundesländern bekommen. Finanzminister Wiegard setzt die Überzeugungsarbeit fort – in Gesprächen am Rande des Bundesrates oder in Vorträgen und Gastkommentaren.
Reform der Einkommensteuer
Langfristig möchte Finanzminister Wiegard zu einem Steuerrecht aus einem Guss kommen, in dem die bekannten Probleme beseitigt werden. Dafür hat er Meilensteine entwickelt. Einer der Meilensteine ist eine Reform der Einkommensteuer. Minister Wiegard befürwortet einen Staffeltarif mit vier oder fünf Stufen. Der niedrigste Steuersatz sollte nach diesem Konzept bei 14 Prozent liegen, die höchste Stufe sollte einen Satz um 45 Prozent haben. Ziel ist es, dass sich die meisten Bürger ihre Einkommensteuer selbst ausrechnen können.
Einheitlicher Mehrwertsteuersatz
Ein weiterer Meilenstein ist ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz. Er sollte von 19 auf etwa 16 Prozent sinken. Im Gegenzug wären alle Ermäßigungen zu streichen. Denn der ermäßigte Steuersatz von derzeit sieben Prozent ist kompliziert und streitanfällig. Und die ursprünglich beabsichtigte Lenkungswirkung wird nicht erreicht. Die Summe aller Ermäßigungen beläuft sich inzwischen auf 24 Milliarden Euro. Die eigentliche Zielgruppe, Bezieher niedriger Einkommen, profitiert davon aber nur zu 13 Prozent. 87 Prozent oder 21 Milliarden Euro kommen vor allem den durchschnittlich und besser Verdienenden zu Gute.
Diese und weitere Meilensteine können nicht nur Bürger, Unternehmen und Verwaltung von Bürokratiekosten entlasten – ein einfaches und transparentes Steuerrecht schafft auch Vertrauen und erhöht die Akzeptanz der Steuererhebung. Auch für diesen Kurs wirbt Finanzminister Wiegard, z.B. auf der Internetseite des Finanzministeriums, in Diskussionsveranstaltungen oder in Briefen an seine Amtskollegen im Bund und in den Ländern.
nach oben