Fortschreibung der Regionalpläne

Die Regionalpläne, die für die fünf Planungsräume bislang vom Land aufgestellt werden, sollen künftig in den Regionen erarbeitet, beschlossen und umgesetzt werden.

Windenergieanlage vor einem Landkartenausschnitt Regionalpläne Windenergie

Ausbau der Windenergie

Nach den Plänen der Landesregierung können bereits im kommenden Frühjahr 1,5 Prozent der Landesfläche – das sind rund 23.600 Hektar – als Eignungsgebiete für die Windenergie genutzt werden. Das sehen die Entwürfe des Innenministeriums zur Teilfortschreibung der landesweit insgesamt fünf Regionalpläne vor. Danach wächst die derzeitige Fläche für die Windenergienutzung von derzeit 13.600 Hektar um 9.200 Hektar auf insgesamt 22.800 Hektar. Das sind 1,45 Prozent der Landesfläche.

Repowering bei mehr als 500 alten Anlagen

Dazu kommen 500 bis 550 repowering-fähige Altanlagen außerhalb der bisherigen und der neuen Eignungsflächen, deren Standorte nach einer entsprechenden Aufrüstung mit einer Steigerung der Leistung und einer Reduzierung der Anlagenzahl (Repowering) in etwa 0,1 Prozent der Landesfläche entspricht. Das Ausbaukonzept verzichtet darauf, in jenen Gemeinden Flächen auszuweisen, in denen es Beschlüsse oder Bürgerentscheide gegen die Windenergienutzung gegeben hat.

Windcomm Schleswig-Holstein und der Bundesverband Windenergie gehen davon aus, dass mit Ausweisung der zusätzlichen Eignungsgebiete in Schleswig-Holstein Gesamtinvestitionen für die Errichtung neuer Windkraftanlagen in Höhe von drei Milliarden Euro ausgelöst werden können. Wenn der Ausbau in den neuen Eignungsgebieten abgeschlossen ist, werden voraussichtlich 700 Millionen Euro aus der Einspeisevergütung nach Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ins Land fließen.

Kommunalisierung der Regionalplanung

Die Landesregierung will den Kommunen bei der Entscheidung über die regionale Entwicklung mehr Gestaltungsspielraum und Verantwortung geben. Die Regionalpläne, die für die fünf Planungsräume bislang vom Land aufgestellt werden, sollen künftig in den Regionen erarbeitet, beschlossen und umgesetzt werden. Mit dieser so genannten Kommunalisierung der Regionalplanung setzt die Landesregierung ihren Kurs zur Stärkung der Kommunen fort.

Wer stellt den Regionalplan auf?

Das entsprechende Gesetz soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass sich die Kreise und kreisfreien Städte eines Planungsraums darauf verständigen, wer von ihnen künftig mit der Aufgabe betraut werden soll, den jeweiligen Regionalplan aufzustellen und zu ändern. Der so ausgewählte Kreis oder die kreisfreie Stadt sind gleichzeitig dafür zuständig, das Raumordnungsrecht insgesamt umzusetzen. Zusätzlich sollen sie die Flächennutzungspläne der Kommunen genehmigen, - eine Aufgabe, die derzeit noch im Innenministerium wahrgenommen wird.

Breite Beteiligung

In jedem Planungsraum entsteht so eine einzige Stelle, die die regionale Planung leitet und in der weitere Aufgaben der Raumordnung gebündelt werden. Das Land gibt Aufgaben ab und stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen; es entsteht keine neue bürokratische Verwaltungsebene. Der Regionalplan kann nur verabschiedet werden, wenn alle Kreistage und Stadtvertretungen der kreisfreien Städte des jeweiligen Planungsraums zugestimmt haben. Die Kommunen eines Planungsraumes müssen an der Erarbeitung eines Regionalplans von Anfang an beteiligt werden.

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