Jugendarrest-Vollzugsgesetz
Schleswig-Holstein regelt Jugendarrestvollzug zukünftig selbst
© Jugendarrestanstalt Moltsfelde
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein (Jugendarrestvollzugsgesetz – JAVollzG S.-H.)“ setzt die Landesregierung die Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 um. Bis dahin lag die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug und damit auch für den Jugendarrestvollzug gemäß Artikel 70 Abs. 1 GG allein beim Bund. Mit der Föderalismusreform I wurde sie auf die Länder übertragen.
Da Schleswig-Holstein mit der Jugendarrestanstalt (JAA) Moltsfelde über eine moderne und zentrale Einrichtung für den Vollzug des Jugendarrestes verfügt, soll nunmehr ein Gesetzentwurf für den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein (JAVollzG S.-H.) erarbeitet werden. Dieses bietet die Möglichkeit, die baulichen, personellen und konzeptionellen Rahmenbedingungen der JAA Moltsfelde passgenau in einem eigenen Gesetz abzubilden und dabei zugleich bereits im Gesetzgebungsverfahren die Vollzugspraxis maßgeblich mit zu beteiligen. Daher ist beabsichtigt, bis Herbst 2011 einen ersten Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein vorzulegen.
Schleswig-Holstein hat durch die konzeptionelle Ausrichtung des Jugendarrestvollzugs anhand einer am sozialen Training orientierten themenbezogen Kleingruppenarbeit sowie durch die moderne bauliche Ausgestaltung dieses Vollzuges in der Jugendarrestanstalt Moltsfelde eine bundesweit führende Position inne. Mit der Verabschiedung eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes würde Schleswig-Holstein bundesweit eine weitere Vorreiterstellung einnehmen, da bislang noch kein Land ein eigenes Jugendarrestvollzugsgesetz vorgelegt hat.
Hintergrund zur JAA Moltsfelde
Ziel der themenorientierten Gruppenarbeit in der JAA Moltsfelde ist die Erhöhung der sozialen Handlungskompetenz und das Erreichen bzw. die Stabilisierung sozialer Integration durch das Erlernen von Verhaltens- und Problemlösungsstrategien sowie das Entwickeln einer Lebensperspektive ohne Straffälligkeit. Hierzu werden den Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendarrestvollzug die Grundwerte des Zusammenlebens vermittelt, Ursachen und Folgen – sowohl für die Täter als auch für die Opfer – von Straftaten sowie die zugrunde liegenden individuellen Problemlagen (z.B. Sucht, Gewalt, Schulden etc.) erörtert und persönliche Hilfsangebote aufgezeigt.
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