Finanzhilfen für Kommunen
Mit jährlich 95 Millionen Euro will die Landesregierung finanziell gebeutelten Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte helfen.
Finanzplan Kommunaler Finanzausgleich 2010 bis 2021
© Finanzministerium
Diese Summe steht erstmals 2012 zur Verfügung und danach jedes Jahr neu bis einschließlich 2021. Das Ziel: Langfristig müssen alle Kommunen wieder einen ausgeglichenen Haushalt haben
Der 95-Millionen-Euro-Topf wird aus mehreren Quellen gespeist. Zunächst fließen 50 Millionen aus dem schon vorhandenen Kommunalen Bedarfsfonds hinein. Dazu kommen 15 Millionen Euro, die im Finanzausgleich bereits für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation reserviert sind. Dabei handelt es sich um den kommunalen Anteil an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Weitere 15 Millionen Euro sollen als kommunaler Solidarbeitrag aus den Schlüsselzuweisungen umgeschichtet werden. Die restlichen 15 Millionen Euro stellt das Land zur Verfügung.
Konsolidierungshilfen für Kommunen mit besonderen Finanzproblemen
Aus dem mit 95 Millionen Euro gefüllten Topf stehen 75 Millionen Euro jährlich als Konsolidierungshilfen für Kommunen mit besonderen Finanzproblemen zur Verfügung. Für alle übrigen Kommunen werden Jahr für Jahr 15 Millionen Euro für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen bereitgehalten. Ein weiterer Teilbetrag von fünf Millionen Euro soll für Sonderbedarfszuweisungen vorrangig an defizitäre kreisangehörige Gemeinden verwendet werden.
Wer kommt als Empfänger in Frage?
Um eine Kommune mit besonderen Finanzierungsproblemen handelt es sich, wenn die Kommune von 2002 bis 2009 mindestens in fünf Jahren ihre Jahresrechnung mit "roten Zahlen" abgeschlossen hat und das Ende 2009 aufgelaufene Defizit in der Summe mindestens fünf Millionen Euro beträgt. Danach kommen die vier kreisfreien Städten, sieben der elf Kreise sowie sieben kreisangehörige Gemeinden als potenzielle Empfänger von Konsolidierungshilfen in Frage.
Auf diese 18 Kommunen* entfallen etwa 90 Prozent des insgesamt aufgelaufenen Defizits im kommunalen Bereich. Diese 18 Kommunen mit besonderen Finanzproblemen können bis 2021 keine Fehlbetragszuweisungen, sondern nur Konsolidierungshilfen (jährlich 75 Millionen Euro) beantragen. Alle anderen so genannten Defizit-Kommunen werden aus diesem Topf nicht bedient, für sie stehen ausschließlich die Fehlbetragszuweisungen (jährlich 15 Millionen Euro) zur Verfügung.
Kommunen müssen eigene Anstrengungen intensivieren
Konsolidierungshilfen gibt es unter der Bedingung, dass die betroffenen Kommunen ihre eigenen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung deutlich intensivierten. Die Gewährung von Konsolidierungshilfen wird daher an den Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrags zwischen dem Land und der jeweiligen Kommune geknüpft. In dem Vertrag wird verbindlich festgelegt, welche Konsolidierungsmaßnahmen im Einzelnen ergriffen werden müssen, um das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu erreichen.
*Es handelt sich um Kiel, Lübeck, Neumünster, Flensburg, die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Schleswig-Flensburg sowie die kreisangehörigen Kommunen Lauenburg, Schwarzenbek, Pellworm, Elmshorn, Pinneberg, Uetersen und Bad Segeberg.
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