Landesrechnungshof
"Wächter der öffentlichen Finanzen"
Der Präsident des Landesrechnungshofs Dr. Aloys Altmann
Landesrechnungshof
Der Landesrechnungshof hat den Verfassungsauftrag, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und der kommunalen Körperschaften zu überwachen. Gleiches gilt für die anderen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, soweit sie Landesmittel erhalten oder Landesvermögen verwalten. Daneben berät der Landesrechnungshof den Landtag, die Landesregierung oder einzelne Ministerien in Fragen, die für die Bewirtschaftung von Haushaltmitteln von Bedeutung sind. Zentraler Prüfungsmaßstab des Rechnungshofes ist die Wirtschaftlichkeit. Als "Wächter der öffentlichen Finanzen" weist er auf Gefahren etwa der Überschuldung oder auf notwendige Reformen für ein wirtschaftlicheres Handeln in der öffentlichen Verwaltung hin.
Das Ergebnis seiner Prüfung übermittelt der Landesrechnungshof jährlich dem Landtag und der Landesregierung. Für den kommunalen Bereich veröffentlicht der Landesrechnungshof seine Ergebnisse in einem "Kommunalbericht".
Der Senat
Der Landesrechnungshof trifft seine Entscheidungen im Prüfungsverfahren kollegial durch seine Mitglieder im Senat. Der Senat entscheidet durch Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Präsidentin oder des Präsidenten den Ausschlag.
Präsident des Landesrechnungshofes ist seit 2004 Dr. Aloys Altmann, Vizepräsident ist Aike Dopp. Weitere Mitglieder des Senats sind Dr. Gaby Schäfer, Claus Asmussen und Dr. Ulrich Eggeling.
Startseite des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein