Pflege in Schleswig-Holstein

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Pflegeleistungen beantragen

Wenn Sie merken, dass Sie alleine nicht mehr zurechtkommen und bei den Grundbedürfnissen im Alltag in erheblichem Umfang Hilfe benötigen, stellen sich viele Fragen: Beispielsweise, welchen Hilfebedarf Sie genau haben und welche Leistungen Ihnen zustehen. Die Pflegestufen geben an, wie hoch Ihr Pflegebedarf im Rahmen der Pflegeversicherung ist.

Sie können die Feststellung der Pflegebedürftigkeit formlos bei Ihrer Pflegekasse beantragen. (Quelle: Alexander Raths - Fotolia)

Wenn Sie den Eindruck haben, die nötigen Hilfeleistungen sind so umfangreich, dass die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllt sein könnten, sollten Sie die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Das kann auch ein Angehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie tun, wenn Sie ihn bevollmächtigen. Die Pflegekasse erreichen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann formlos mit einem Schreiben oder telefonisch gestellt werden.
Ihre Pflegekasse schickt Ihnen dann einen Fragebogen zu. Um Ihren Pflegebedarf richtig einzuschätzen, besucht Sie eine Gutachterin oder ein Gutachter des „Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung“, kurz MDK, zu Hause oder in der Einrichtung, in der Sie leben. Die Prüfung ist kostenfrei.

Pflegebedarf ermitteln

Auf den Besuch durch den MDK sollten Sie sich vorbereiten:

  • Bitten Sie einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson, bei dem Termin dabei zu sein. Manchmal haben andere einen sachlicheren Blick für Ihre Situation, vor allem dann, wenn diese Personen Sie betreuen und pflegen.
  • Stellen Sie Ihre Situation und Ihren Pflegebedarf möglichst realistisch dar.
  • Hilfreich ist es, wenn Sie vor dem Besuch des MDK etwa zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch führen und genau aufschreiben, wobei Ihnen geholfen werden muss und wie viel Zeit das jeweils in Anspruch nimmt. Halten Sie auch ärztliche Unterlagen griffbereit.

Der Gutachter stellt den Zeitaufwand für Ihre persönliche Pflege fest, indem er Sie untersucht und Ihnen anhand eines Fragebogens verschiedene Fragen stellt. Nach der Begutachtung wertet der Gutachter die festgestellten Informationen aus und übermittelt diese an die Pflegekasse. Er berichtet der Pflegekasse dabei unter anderem auch, ob zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen wie Krankengymnastik notwendig sind und ob Sie Hilfsmittel benötigen.
Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse dann in der Regel innerhalb von fünf Wochen über Ihren Antrag. Sie erhalten das Ergebnis schriftlich. Der Bescheid Ihrer Pflegekasse enthält vor allem Angaben darüber

  • seit wann Sie pflegebedürftig sind,
  • welche Pflegestufe für Sie ermittelt worden ist und
  • von welchem Zeitpunkt an Ihnen welche Leistungen zustehen.

Widerspruch ist möglich

Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Pflegekasse nicht einverstanden sind, – beispielsweise weil keine Pflegebedürftigkeit bei Ihnen festgestellt wird oder weil Sie einer niedrigeren Pflegestufe zugeordnet werden – können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, von der Zustellung des Bescheides an gerechnet. Ihr Widerspruch muss an Ihre Pflegekasse gerichtet und begründet werden. Dazu ist es sinnvoll, wenn Sie das Gutachten des MDK kennen. Bitten Sie Ihre Pflegekasse, Ihnen eine Kopie davon zu schicken. Sie können dann Ihre tatsächliche Pflegesituation mit der Sichtweise des Gutachters des MDK vergleichen. Auch dabei bietet ein Pflegetagebuch eine gute Grundlage. Es kann auch sinnvoll sein, den fachlichen Rat Dritter einzuholen, beispielsweise den Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes oder den einer Pflegefachkraft.
Sie sollten aber nur dann Widerspruch einlegen, wenn Sie genügend Argumente dafür haben, dass die Entscheidung Ihrer Pflegekasse nicht richtig ist.

Pflegetagebuch führen

Damit es für den MDK einfacher ist, die für Sie richtige Pflegestufe zu ermitteln, sollten Sie ein Pflegetagebuch führen. Darin halten Sie und die Person, die Sie pflegt, die Zeiten für Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung und die Art der Hilfestellung fest: Wie viel Zeit benötigen Ihre Helfer für welche Verrichtungen? Wie oft helfen Ihnen Angehörige, Nachbarn oder Freunde?

Bei der Art der Hilfestellung ist es wichtig, dass Sie zwischen Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweiser und vollständiger Übernahme unterscheiden. Das ist ein Anzeichen dafür, wie selbstständig Sie sind und welche Hilfe Sie benötigen. Können Sie sich beispielsweise noch gut in Ihrer Wohnung bewegen und selber kochen, benötigen jedoch Hilfe beim Aufstehen und Ankleiden? Sind Sie nur auf Hilfe beim Schuhe binden angewiesen oder bereitet Ihnen auch das Anziehen der übrigen Kleidung Probleme?
Viele Pflegekassen stellen Broschüren mit Vordrucken für ein Pflegetagebuch zur Verfügung. Fragen Sie Ihre Pflegekasse danach.
Auch bei der Verbraucherzentrale finden Sie eine Vorlage für ein Pflegetagebuch. Diese können Sie ausdrucken und ausfüllen.

zur Pflegetagebuch-Vorlage der Verbraucherzentrale



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