Pflege in Schleswig-Holstein

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Pflege durch Angehörige 

Sie kommen alleine nicht mehr zurecht, haben aber Angehörige, die die Pflege übernehmen wollen? Auch dafür gibt es Unterstützung.

Pflege durch Angehörige kann schön, aber auch anstrengend für alle Beteiligten sein (Quelle: Andre B. - Fotolia)

Wenn Ihre Angehörigen und Sie sich dazu entschlossen haben, keine professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, werden Sie trotzdem nicht allein gelassen. Denn Pflege ist eine anspruchsvolle und anstrengende Aufgabe, die für beide Seiten belastend sein kann. Darum gibt es spezielle Pflegekurse für Angehörige.

Einen ersten Überblick und Einstieg in das Thema „Pflege durch Angehörige“ bietet die Broschüre „Pflegen zu Hause – Ratgeber für die häusliche Pflege“ des Bundesministeriums für Gesundheit. Darin finden Sie ganz konkrete Hinweise zur Vorbereitung der Pflegesituation zu Hause und zur praktischen Umsetzung wie beispielsweise Einrichtung des Pflegezimmers oder richtige Hilfestellung (Heben, Tragen, Bewegen). Auch Informationen zu rechtlichen und finanziellen Aspekten der Pflege durch Angehörige sind in der Broschüre verständlich und praxisnah aufbereitet.

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Pflegegeld

Sie können bei Pflegebedürftigkeit selbst entscheiden, von wem Sie gepflegt werden möchten. Haben Sie eine Pflegestufe und kümmert sich jemand aus Ihrem Umfeld um Sie, zum Beispiel ein Angehöriger oder Nachbar, erhalten Sie Pflegegeld von der Pflegekasse. Das sind bei Pflegestufe I 225 Euro, bei Pflegestufe II 430 Euro und bei Pflegestufe III 685 Euro im Monat.
Das Pflegegeld wird mit der Pflegestufe beantragt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie damit die häusliche Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen. Sie können das Pflegegeld dann an die Sie versorgenden und betreuenden Personen weitergeben.
Wenn eine Versorgung durch Angehörige oder Nachbarn doch nicht ausreicht, können Sie zusätzlich auch für einzelne Leistungen (zum Beispiel das wöchentliche Bad) einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich, verringert dann aber das Pflegegeld.
Weitere Informationen zur Hilfe für pflegende Angehörige hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein für Sie zusammengefasst.

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Wenn Sie dauerhaft Pflege oder Unterstützung benötigen, kann der Umzug zu den Kindern oder in die Nähe der Kinder eine Lösung sein. (Quelle: Noam - Fotolia)

Zu den Kindern ziehen

Wenn Sie dauerhaft Pflege oder Unterstützung benötigen, kann der Umzug zu den Kindern oder in die Nähe der Kinder eine Lösung sein. Dieser Schritt sollte wohlüberlegt sein, denn ein Wechsel der Umgebung und insbesondere ein Zusammenziehen ist mit Veränderungen, Kompromissen und sicher auch Einschränkungen verbunden. Sprechen Sie vorher gemeinsam offen darüber, was beiden Seiten im Zusammenleben wichtig ist. Was kann man gemeinschaftlich machen und wo braucht man seine Privatsphäre? Wie kann man die unterschiedlichen Tagesabläufe miteinander vereinbaren? Welche Räumlichkeiten eignen sich? Sind Umbaumaßnahmen nötig? Am besten überlegen Sie sich gemeinsam Antworten auf diese Fragen, damit das Zusammenleben gut startet.
Für die ganz praktischen Fragen zu Umbaumaßnahmen oder nützlichen Alltagshilfen gibt es Hilfe und Beratung. Lesen Sie dafür im Menüpunkt "Alltagshilfen".

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Pflegekurse für Angehörige

Wenn Mutter oder Vater pflegebedürftig werden, übernimmt häufig die Tochter oder der Sohn die Pflege. Doch Pflege ist keine leichte Aufgabe und kann Pflegende und Pflegebedürftige emotional und körperlich stark fordern. Deshalb gibt es spezielle Pflegekurse für pflegende Angehörige. Dort erhalten Sie fachliche Informationen zu verschiedenen Pflegethemen, praktische Anleitungen, aber auch Beratung und Unterstützung sowie Hilfestellung für den Umgang mit körperlicher und emotionaler Belastung.
Pflegekurse werden von verschiedenen Stellen angeboten. Sie können sich bei Kliniken und Krankenhäusern, Pflegediensten, den örtlichen Alzheimergesellschaften oder den Pflegestützpunkten danach erkundigen. Sie können sich auch direkt an Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) wenden. Dort erfahren Sie, welche Kosten die Kasse übernimmt und wo in Ihrer Nähe ein Pflegekurs für Angehörige angeboten wird.

Wenn Mutter oder Vater pflegebedürftig werden, übernimmt häufig die Tochter oder der Sohn die Pflege. (Quelle: Galina Barskaya - Fotolia)

Entlastung für pflegende Angehörige

Um sich untereinander auszutauschen und emotional zu unterstützen, haben Angehörige zahlreiche Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige gegründet.Wie und wo Sie solche Selbsthilfegruppen finden, erfahren Sie im Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

  zu den Pflegestützpunkten in Schleswig-Holstein 

Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein finden Sie auch bei den Kontaktstellen der KIBIS (Kontakte, Informationen und Beratung im Selbsthilfebereich) oder des Deutschen roten Kreuzes (DRK).

zu den Kontaktstellen der KIBIS

zu den Kontaktstellen des DRK

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Wenn plötzlich eine Pflegesituation eintritt, können sich Beschäftigte in jedem Betrieb bis zu zehn Tage – in der Regel unbezahlt – freistellen lassen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren.
Beschäftigte in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern haben Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen, der mindestens die Pflegestufe I hat. Sie sind dabei sozialversichert, bekommen aber kein Gehalt. Sie können sich in der Pflegezeit auch nur teilweise von der Arbeit freistellen lassen, also beispielsweise ein Teilzeitarbeitsmodell vereinbaren.
Zusätzlich gibt es die sogenannte Familienpflegezeit. Sie ist eine besondere Form der Teilzeitarbeit. Bis zu zwei Jahre lang können Arbeitnehmer – das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt – zur Pflege eines nahen Angehörigen die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche verkürzen. Das Gehalt reduziert sich dabei nicht in gleichem Maße. Ein Beispiel: Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit in der Familienpflegezeit auf 50 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen weiterhin 75 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens. Nach der Familienpflegezeit arbeiten Sie wieder voll, bekommen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
In jedem Fall sollten Sie gleich Ihren Arbeitgeber informieren und mit ihm die Einzelheiten besprechen.

Ersatzpflege (Verhinderungspflege)

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, heißt das nicht, dass Sie nun etwa keinen Urlaub mehr machen können. Diesen sollten Sie für sich immer einplanen, denn Pflege ist anstrengend. Es gibt Möglichkeit, sich für einen begrenzten Zeitraum zu entlasten: Die Ersatzpflege – auch Verhinderungspflege genannt – bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person.
Für die Ersatzpflege (Verhinderungspflege) übernimmt die Pflegekasse für bis zu vier Wochen im Jahr bis zu 1.510 Euro der entstehenden notwendigen Aufwendungen. Sie können diese Leistungen in Anspruch nehmen, wenn die pflegende Person den pflegebedürftigen Angehörigen bereits mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Kurzzeitpflege

Eine andere Möglichkeit ist die Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Kurzzeitpflege hilft beispielsweise in Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich ist. Kurzzeitpflege kann auch eine Lösung sein, wenn beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegebedarf auftritt, und Sie die Pflege erst noch organisieren müssen.
Kurzzeitpflege erhalten Sie für jeweils längstens vier Wochen im Jahr. Die Pflegekassen übernehmen einen Teil der Kosten. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen vorliegen und auf welche Leistungen Sie zurückgreifen können, erfahren Sie auf Nachfrage bei Ihrer Pflegekasse oder dem örtlichen Pflegestützpunkt.

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In Tagespflegeeinrichtungen wird eine stunden- oder auch tageweise Betreuung mit gemeinsamen Beschäftigungen wie beispielsweise Bewegungsübungen angeboten. (Quelle: gwimages - Fotolia)

Tages- und Nachtpflege

Eine gute Ergänzung zur häuslichen Pflege ist die Tagespflege. – Etwa wenn Sie als pflegender Angehöriger berufstätig sind oder auch, damit Sie ein wenig Freiraum für sich haben und eigene Angelegenheiten erledigen können. In Tagespflegeeinrichtungen wird eine stunden- oder auch tageweise Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen angeboten. Das bedeutet beispielsweise Begegnungen mit anderen, gemeinsame Mahlzeiten, Aktivitäten wie Spiele, Musik, Gespräche, Bewegungsübungen, Spaziergänge und auch Ruhepausen.
Auch die Nachtpflege kann Sie entlasten. Besonders bei Angehörigen mit Erkrankungen, die auch nachts der Pflege bedürfen, können Sie dank der Nachtpflege durchschlafen. 
Zu beiden Pflegeangeboten gehört, dass die Pflegebedürftigen zu Hause abgeholt und auch wieder zurück gebracht werden. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten.

Pflegeangebote finden

Hier können Sie nach Angeboten für Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflegeangeboten in Ihrer Nähe suchen:

zur weissen Liste der Bertelsmann Stiftung

zum Pflegeheimnavigator (AOK)

zum Pflegefinder (BKK)

zum Pflegekompass (Knappschaft)

zum Pflegelotsen (vdek)



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