Probleme ansprechen
Sie haben ein Problem in oder mit Ihrer Pflegeeinrichtung und wissen nicht, an wen Sie sich wenden können? Es gibt Ansprechpartner für den Fall der Fälle.
Am besten sprechen Sie Probleme direkt dort an, wo sie auftreten. So gehen Sie sicher, dass Sie auch gehört werden. Sprechen Sie mit der Leiterin oder dem Leiter Ihrer Einrichtung oder wenden Sie sich an den Bewohnerbeirat der Einrichtung.
Wenn sich trotzdem nichts ändert, Sie sich nicht ernst genommen fühlen oder lieber mit jemandem außerhalb der Einrichtung sprechen möchten, sollten Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Auch hier erhalten Sie Rat und Unterstützung.
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde zählt unter anderem die Prüfung der Einrichtungen. Die Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass die Einrichtungen ihre Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen, und führt hierfür regelmäßig und unangemeldet Prüfungen durch. Die örtliche Aufsichtsbehörde kann Aufzeichnungen über die Pflegeplanung und Pflegeverläufe einsehen und gegebenenfalls auch – mit Ihrer Zustimmung – Ihren Pflegezustand begutachten.
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Das PflegeNotTelefon
Das PflegeNotTelefon ist eine erste Anlaufstelle für alle, denen die Sorgen über den Kopf wachsen. Hierhin können Pflegebedürftige und Angehörige sich wenden, wenn sie Probleme mit der Pflegesituation haben. Auch Pflegekräfte können sich in schwierigen Situationen Rat holen. Expertinnen und Experten hören Ihnen zu und versuchen gemeinsam mit Ihnen, einen guten Weg zu finden. Auf Wunsch werden Sie auch an lokale Einrichtungen und Unterstützungsangebote weitervermittelt.
Rufen Sie an: 01802 494847 (6 Cent pro Anruf)
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Selbstbestimmungsstärkungsgesetz
Das Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung ist am 1. August 2009 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Es schützt Ihre Rechte und stärkt ein selbstbestimmtes Leben, wenn Sie pflegebedürftig sind.
Das Gesetz hat insbesondere folgende Ziele:
Es stärkt Ihre Rechte als selbst bestimmender Kunde und Verbraucher von Pflegeleistungen – zum Beispiel dadurch, dass Ihr Anspruch auf umfassende Information und Beratung über die verschiedenen Pflege- und Unterstützungsangebote festgelegt wurde.
Es sichert Ihren Anspruch auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – zum Beispiel dadurch, dass die Möglichkeiten für Ihre Mitwirkung geregelt werden und dass Angehörige und ehrenamtlich Engagierte einbezogen werden. In einer stationären Pflegeeinrichtung können Sie beispielsweise aktiv mitgestalten durch Ihre Mitarbeit im Bewohnerbeirat.
Es bietet Ihnen einen besseren Schutz durch eine nach dem Schutzbedarf und dem Grad der Abhängigkeit abgestufte staatliche Aufsicht und auch gesellschaftliche Kontrolle – zum Beispiel werden stationäre Pflegeeinrichtungen grundsätzlich mindestens einmal im Jahr überprüft, in ambulant betreute Wohngemeinschaften kommt die Aufsichtsbehörde bei konkreten Hinweisen auf Mängel. Die Ergebnisse der Überprüfungen werden öffentlich zugänglich gemacht. Eine Aufsichtsbehörde gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt.
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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Im sogenannten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz ist die vertragliche Informationspflicht von Pflegeeinrichtungen geregelt. Häufig gibt es jedoch Unsicherheiten bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie stellen sich Fragen wie: Welche Zusatzleistungen sind wirklich nötig? Welche Kündigungsfristen gelten? Und was ist zu tun, wenn Verträge gegen das Recht verstoßen?
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und die Pflegestützpunkte in Flensburg, Kiel, Lübeck und im Kreis Segeberg beraten Sie bei Fragen rund um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.
Die vier genannten Pflegestützpunkte bieten alle zwei Wochen Beratung zum Thema „Wohn- und Betreuungsvertrag“ an. Am besten rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin. Anfragen aus den anderen Kreisen und kreisfreien Städten werden zentral von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein entgegen genommen – montags von 9 bis 12 Uhr und dienstags von 11 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0431 59099 -70 und montags bis mittwochs von 11 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 01803 663377.
zu den Pflegestützpunkten
Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung Schleswig-Holstein
Um Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecher bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen, gibt es in Schleswig-Holstein speziell dafür geschulte Beraterinnen und Berater, sogenannte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Ihre Ausbildung wird vom Land finanziert. Jeder Interessierte kann Multiplikatorin oder Multiplikator werden. Die Ausbildung umfasst unter anderem Inhalte wie die rechtlichen Grundlagen, Einrichtungsstrukturen, Kommunikationspsychologie, Umgang mit Demenz, Entgelt/Pflegesatz sowie einen intensiven Gedankenaustausch mit Gleichgesinnten.
Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren beraten die Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecher regelmäßig und ortsnah und unterstützen sie bei der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte.
In der Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung (LAG-SH) haben sich diese Beraterinnen und Berater zu einer Interessenvertretung zusammengeschlossen. Mehr Informationen, Schulungsinhalte und Termine finden Sie auf den Internetseiten der Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung Schleswig-Holstein.
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Mitwirkung in Angehörigengruppen
Der Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist ein großer und nicht unbedingt einfacher Schritt, – weder für den pflegebedürftigen Menschen selbst, noch für Angehörige und Freunde, die sich oftmals vorher zuhause intensiv um die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen gekümmert haben. Doch auch in einer Pflegeeinrichtung können Sie sich als Angehöriger weiterhin beteiligen, Ihre Fähigkeiten einbringen und den Alltag mitgestalten. Zum Beispiel gibt es in einigen Pflegeeinrichtungen Angehörigengruppen. Fragen Sie einfach mal bei der Pflegeeinrichtung nach. Anregungen und Ideen für Angehörigenarbeit finden Sie in der Broschüre „Miteinander, damit es allen besser geht“.
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