Vorsorge treffen
Manchmal kommt es einfach anders als man es sich gedacht hat. Auch, wenn man nicht gerne darüber nachdenken mag. Doch es ist sinnvoll, für den Fall der Fälle vorzusorgen. Wer soll im Notfall für mich entscheiden, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Was will ich, was will ich nicht? Wie möchte ich leben? Entscheiden Sie rechtzeitig, was Sie wollen und was nicht. So können Sie auch in Notfallsituationen sicher sein, dass Ihr Wille beachtet wird.
Patientenverfügung
Was will ich, was will ich nicht? Diese Fragen sollte sich jeder ganz konkret stellen, wenn es um Gesundheit und Pflege geht. In der Patientenverfügung stellen Sie klar, welche medizinischen und pflegerischen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie in eine Situation geraten, in der Sie Ihren Willen nicht äußern können.
Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen oder nicht, sollten Sie zunächst darüber nachdenken, was Ihnen wichtig ist, wovor Sie Angst haben und was Sie sich erhoffen. Möchten Sie beispielsweise, dass Sie künstlich ernährt werden, wenn es notwendig ist? Möchten Sie auf bestimmte Medikamente verzichten? Es ist nicht einfach, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen. Aber wenn man möchte, dass nach dem eigenen Willen gehandelt wird, ist es notwendig. Daher muss die Patientenverfügung schriftlich verfasst und am besten notariell beglaubigt werden.
Das Bundesministerium der Justiz stellt Ihnen im Internet eine Broschüre mit Informationen zur Patientenverfügung und Vorlagen zur Verfügung, die Sie kostenlos herunterladen und ausdrucken können.
zum Bundesministerium der Justiz
Vorsorgevollmacht
Wer soll für Sie entscheiden dürfen, wenn Sie es einmal nicht mehr selbst tun können? Diese wichtige Entscheidung können Sie selbst treffen und in einer sogenannten Vorsorgevollmacht festhalten.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, nach Ihrem Willen für Sie zu entscheiden, wenn Sie Ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln können.
Meist sind es Familienangehörige oder Freunde, die eine Vorsorgevollmacht erhalten. Auf jeden Fall sollten diese Menschen Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen. Sie sollten die Person oder Personen, die Sie für eine Notfallsituation bevollmächtigen möchten, fragen, ob sie bereit ist oder sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe für Sie zu übernehmen. Sprechen Sie mit ihnen genau ab, was Sie möchten und was nicht. Halten Sie die Vollmacht schriftlich und am besten notariell beglaubigt fest. Eine Vorsorgevollmacht ist dann besonders wichtig, wenn im Notfall schnell und direkt nach Ihrem Willen gehandelt werden soll. Muss beispielsweise nach einem Klinikaufenthalt eine geeignete Pflegeeinrichtung für Sie gesucht werden, weil Sie es selbst in dem Moment nicht können, kann die Person Ihres Vertrauens sofort für Sie auf die Suche gehen, in Ihrem Sinne entscheiden und auch für Sie einen Vertrag schließen. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht verfasst haben, wird per Gericht ein gesetzlicher Vertreter (meist ein naher Verwandter) festgelegt.
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat auf seiner Internetseite Informationen rund um das Thema „Vorsorgevollmacht“ für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie auch eine Broschüre mit Tipps, wichtigen Informationen und Vordrucken, die Sie sich kostenlos herunterladen und ausdrucken können.
zur Internetseite des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration
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