Bereitschaftsdienstregelung
Bereitschaftsdienst des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts
Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hat zur Sicherstellung effektiven Rechtsschutzes in unaufschiebbaren Eilfällen an Wochenenden und an Feiertagen einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Rechtssuchende, die am Freitag oder dem letzten dem Bereitschaftsdienst an Feiertagen vorausgehenden regulären Arbeitstag nach 16 Uhr einen Eilantrag stellen, können hierüber eine Mitteilung auf einen bei dem Gericht eingerichteten Anrufbeantworter sprechen. Nach Aufforderung nennen Sie dort insbesondere ihren Namen und eine Telefon- sowie Faxnummer, unter der sie erreichbar sind. Außerdem benennen Sie bitte den Streitgegenstand und den Grund für die Eilbedürftigkeit. Der Anrufbeantworter ist zu erreichen unter der Telefonnummer 04621 86-1691. Dem jeweiligen Bereitschaftsdienst obliegt die Fernabfrage dieses Anrufbeantworters in von ihm zu bestimmenden Zeitabständen zu folgenden Zeiten:
a) Bereitschaftsdienst am Wochenende: Am Freitag - mit Ausnahme von Feiertagen - in der Zeit zwischen 19 Uhr und 21 Uhr, am Sonnabend von 9 Uhr bis 16 Uhr und am Sonntag von 9 Uhr bis 10 Uhr.
b) Bereitschaftsdienst an Feiertagen: Von 9 Uhr bis 16 Uhr.
Erfährt der Bereitschaftsdienst oder ein Mitglied der zuständigen Kammer auf diesem Wege oder anders davon, dass ein auf gerichtliches Tätigwerden gerichteter Antrag außerhalb der üblichen Arbeitzeiten des Verwaltungsgerichts eingegangen ist oder spätestens am Tage nach dem Bereitschaftsdienst eingehen wird, trifft der/die erstinformierte Richter/in die aus seiner/ihrer Sicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlichen Maßnahmen, sofern die Sache nicht bis zum nächsten regulären Arbeitstag Aufschub duldet.
Der Bereitschaftsdienst ist nicht verpflichtet, für seine Erreichbarkeit zu sorgen. Seine Verpflichtung zur Fernabfrage des Anrufbeantworters ist auf die vorstehend beschriebenen Zeiten beschränkt.
Oberverwaltungsgericht
Beim Oberverwaltungsgericht ist ein Bereitschaftsdienst für die Wochenenden, Feiertage oder sonst dienstfreien Tage (zum Beispiel 24. und 31.12. sowie Tags des Betriebsausfluges) eingerichtet worden. Der Bereitschaftsdienst geht an Wochenenden von freitags 16.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr. Entsprechendes gilt für die Zeit vor und nach gesetzlichen oder sonst dienstfreien Tagen. In den genannten Zeiten werden die beim Oberverwaltungsgericht eingehenden Telefonanrufe - Telefonnummer 04621 86-1110 - auf die privaten Telefonnummern derjenigen Richterinnen oder Richter umgeleitet, die Rufbereitschaft haben.