Staatsschutzverfahren gegen Harry M. - Prozessbeginn beim Oberlandesgericht Schleswig

Pressemitteilung 2/2012

Erscheinungsdatum:
26.01.2012

Der Prozess gegen den Angeklagten Harry M. aus Neumünster beginnt vor dem I. Strafsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichtes am Mittwoch, den 22. Februar 2012.
Mit Beschluss vom 9. Januar 2012 hat der I. Strafsenat nach Prüfung der Anklage den hinreichenden Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung bejaht und das Hauptverfahren eröffnet (Az.1 OJs 1/11).
In der Anklageschrift des Generalbundesanwalts wird dem 19- jährigen vorgeworfen, auf dem öffentlich zugänglichen Internetauftritt "Islamic-Hacker-Union" Videos eingestellt zu haben, in denen um Mitglieder und Unterstützer für die ausländischen terroristischen Vereinigungen "Islamische Bewegung Usbekistan" und „Islamischer Staat Irak“ geworben wird. In den Videos werden unter anderem die brutale Hinrichtung irakischer Polizisten gezeigt und Selbstmordattentate verherrlicht. Es wird auf den Inhalt der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 19.12.2011 verwiesen (Nr. 48/2011).
Weitere Verhandlungstermine sind zunächst für den 23. Februar, den 28. und 29. Februar vorgesehen. Die Verhandlungen finden in Saal 6 im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13 statt. Der Verhandlungsbeginn ist jeweils um 9:00 Uhr.

Im Rahmen einer Sicherheitsverfügung hat der Vorsitzende des I. Strafsenats für die Teilnahme von Pressevertretern an der Hauptverhandlung unter anderem folgende Anordnungen getroffen:
1. Pressevertreter, die über das Verfahren berichten wollen, müssen sich unter Nennung ihres Namens und der Einrichtung, für die sie berichten wollen, anmelden. Die Anmeldung ist per Telefax an die Pressestelle des Oberlandesgerichtes unter der Faxnummer 04621/86-1456 zu richten. Anmeldebeginn ist Mittwoch, der 15. Februar 2012 um 9:00 Uhr. Über angemeldete Pressevertreter wird eine Liste geführt.
2. Im Sitzungssaal sind für angemeldete Pressevertreter die ersten beiden Reihen des Zuhörerraums reserviert. Dort stehen 29 Sitzplätze zur Verfügung. Eine persönliche Reservierung erfolgt nicht. Die für Pressevertreter reservierten Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Die Reservierung gilt bis 10 Minuten nach Sitzungsbeginn. Sofern aufgrund mangelnden allgemeinen Publikumsinteresses im Saal freie Plätze vorhanden sein sollten, bleibt es den weiteren Pressevertretern unbenommen, diese zu nutzen.
3. Vor Betreten des Verhandlungstages haben sich alle Zuhörer einschließlich Pressevertreter einer Kontrolle zu unterziehen. Kontrollmaßnahmen und Einlass beginnen jeweils 30 Minuten vor Sitzungsbeginn. Wer während laufender Verhandlung den Saal verlässt, verliert den Anspruch auf seinen Platz und hat sich bei Wiedereintritt erneut den Kontrollen zu unterziehen.
4. Um einem möglichen öffentlichen Interesse an der Berichterstattung mit Mitteln moderner Kommunikationstechnik gerecht zu werden, werden Foto- und Fernsehaufnahmen im Verhandlungssaal und im Vorraum jeweils 5 min vor Beginn des festgesetzten Verhandlungstermins gestattet. Die Aufnahmen sind im Rahmen einer so genannten Poollösung vorzunehmen. Dazu werden jeweils zwei Fotoreporter und je ein Kamerateam (jeweils bestehend aus höchstens 3 Personen) der öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie der privaten Fernsehsender als Poolführer zugelassen. Als Voraussetzung für die Zulassung haben sie sich gegenüber der Pressestelle des Oberlandesgerichts schriftlich zu verpflichten, ihr gesamtes Rohmaterial konkurrierenden Berichterstattern unverzüglich und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmung der Poolführer bleibt einer Einigung der interessierten Presseorgane und Fernsehsender vorbehalten.
5. Foto- und Filmaufnahmen des Angeklagten sind nur mit dessen Einverständnis zulässig. Die Pressevertreter werden darauf hingewiesen, dass der Verteidiger gegenüber dem Gericht erklärt hat, bisher liege ein solches Einverständnis des Angeklagten mit Foto- und Filmaufnahmen nicht vor.
6. Während der Verhandlung sind das Fotografieren, Filmen und Herstellen von Tonaufzeichnungen im Verhandlungssaal sowie durch Türen oder Fenster in den Verhandlungssaal hinein auch Pressevertretern ebenso wie dem übrigen Publikum untersagt. Das Mitbringen von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten jeder Art, insbesondere von Mobiltelefonen oder Laptops in den Sitzungssaal ist nicht gestattet. Sie sind an der Kontrollstelle abzugeben. Dort werden sie verwahrt und beim Verlassen des Gebäudes wieder ausgehändigt.
7. Interviews und interviewähnliche Befragungen von Verfahrensbeteiligten sind im Verhandlungssaal und im Vorraum nicht gestattet.

Dr. Christine von Milczewski
Richterin am Oberlandesgericht
Pressereferentin

Gottorfstr. 2, 24837 Schleswig
Christine.vonMilczewski@olg.landsh.de
Tel.: 04621/86-1328
Fax: 04621/86-1372

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