Informationen für Referendare
Antragsformulare:
Überweisungsantrag Verwaltungsstation 2-seitig (PDF-Datei ca. 6 KB)
Überweisungsantrag Rechtsanwaltstation 2-seitig
Überweisungsantrag Wahlstation
Überweisungsantrag Wahlstation (öffentliches Recht) 2-seitig;
Erklärung zum Prüfungsverfahren - altes Recht
Erklärungen zum Prüfungsverfahren - altes Recht WH
Erklärungen zum Prüfungsverfahren - neues Recht
Erklärungen zum Prüfungsverfahren - neues Recht WH
Auslandskrankenversicherung
Ausbilderadressen:
Ausbildungsstätten für die jeweiligen Stationen, hier insbesondere im Ausland, werden auf der Internetseite des Referendarrates angeboten.
Eine Liste aller derzeitigen Ausbildungsstellen im In- und Ausland kann auf der Geschäftsstelle der Referendarabteilung beim Oberlandesgericht eingesehen werden.
Eine Übersicht der kommunalen Ausbildungsplätze für die Verwaltungspflichtstation erscheint in der nachfolgenden PDF-Datei.
Bitte klicken Sie hier: (PDF, 102 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Erfahrungsberichte:
Berichte von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren über die Erfahrungen während ihrer Auslandsstationen (über die Ausbildung, die Wohnungsbeschaffung, die Lebenshaltungskosten oder über Ihre sonstigen Eindrücke im Ausland) können Sie bei der Geschäftsstelle der Referendarabteilung ( Zimmer 127) beim Oberlandesgericht in Schleswig, sowie bei den Landgerichten in Kiel und Lübeck einsehen.
Eine Vielzahl dieser Berichte veröffentlicht auch der Referendarrat auf seiner Homepage.
Hinweise OLG zum Ausscheiden:
Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2005 (BGBl. Seite 3676) wurden § 2 Absatz 2 Nr. 3 und § 37 b SGB III geändert. Der neu gefasste § 37 b SGB III gilt nunmehr auch ausdrücklich sowohl für Arbeits- als auch für Ausbildungsverhältnisse:
„ Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.“
Die Frist von „3 Tagen“ ist neu. Früher hatte die Regelung eine „unverzügliche“ Meldung erfordert.
Nähere Hinweise können Sie aus der nachfolgenden Datei entnehmen:
Leitfaden der Bundesagentur für Arbeit
Informationsschriften:
Aktuell gibt es derzeitig 5 Informationsschriften vom Referendarrat, die aber teilweise noch überarbeitet werden:
Roter Faden:
Ablauf des Referendariats
Schwarzer Faden:
Große Juristische Staatsprüfung
Grüner Faden:
Auslandsaufenthalt
Rosa Faden:
Schwanger im Referendariat
Blauer Faden:
Ende des Referendariats
Zu lesen sind diese auf der Homepage des Referendarrats:
Referendarrat Schleswig-Holstein
Gemeinsames Prüfungsamt
Gemeinsames Prüfungsamt
der Länder Freie und Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein
für die Große Juristische Staatsprüfung Hamburg
Dammtorwall 13
20354 Hamburg
Telefon:
040 42843–3000 (Vermittlung)
Durchwahl: 040 42843–3002
Homepage Gemeinsames Prüfungsamt. Hamburg.de
Auf der Homepage des Gemeinsamen Prüfungsamtes können Sie auch unter dem Bereich „Service“ alle „Weisungen und Verfügungen zum Prüfungsverfahren“ und auch die „Klausurentermine“ 2007 einsehen.
Referendarrat
Referendarrat bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Landgericht Kiel
Harmsstr. 90 – 101
24114 Kiel
Vorsitz: Britta Struckmeyer-Öner
E-Mail: Britta.Struckmeyer-Oener@Referendarrat-SH.de
E-Mail: info@referendarrat-sh.de
Referendarrat Schleswig-Holstein
Ansprechpartner des Referendarrats (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Sonderurlaub:
Anträge auf Erteilung von Sonderurlaub zur Vorbereitung auf die Große Juristische Staatsprüfung werden grundsätzlich nicht mehr genehmigt.
Die bisher geübte Verwaltungspraxis läuft mithin für alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst ab dem 1.02.2003 antreten, aus. Damit erfolgt eine Anpassung an die Verwaltungspraxis der anderen Bundesländer.
Sonderurlaub zu Promotionszwecken wird derzeitig nur in Höhe einer geraden Anzahl von Monaten, maximal 6 Monate, frühestens nach Ablauf der 1. Zivilstation gewährt.
Sonderurlaub aus anderen Anlässen kann entsprechend der SUVO (Landesverordnung über die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen für die Beamtinnen und Beamten) beantragt werden.
Ergänzungsvorbereitungsdienst:
Der Ergänzungsvorbereitungsdienst ist für die Dauer von 4 Monaten in Form einer täglichen Referendararbeitsgemeinschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig nach Beendigung der Wahlstation abzuleisten.
Dienstort für diesen Zeitraum ist Schleswig. Reisekosten werden insofern nicht gezahlt.
Unterrichtplan
Stationsreihenfolgenänderung:
Die Reihenfolge, der in § 32 JAVO festgelegten Stationen ist nicht mehr abänderbar.
Hinweise des Innenministeriums:
Mit Erlass vom 27.11.2006 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Hinweise zur Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und –referendare in der öffentlichen Verwaltung und in der Arbeitsgemeinschaft (AG) 3 herausgegeben.
Diese sind aus der nachfolgenden PDF Datei (23 KB) Hinweise zur Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und -referendare zu ersehen.
Speyer:
Überweisungsantrag für ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer. sa Abschnitt „Stationsreihenfolgenänderung“! Klicken Sie bitte hier:;
Praktische Hinweise zum Studienaufenthalt in Speyer
Klicken Sie bitte hier:
Ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer kann auch in der Rechtsanwaltstation abgeleistet werden, sofern die Teilnahme an dem Modul „Rechtsberatung“ erfolgt.
Statistik:
Hier finden Sie die Übersicht der Ergebnisse des 2. Staatsexamens für Juristinnen und Juristen in Schleswig-Holstein Klicken Sie bitte hier:
nach oben