Bewerbungsformulare

Hier können Sie alle Vordrucke, die Sie für Ihre Bewerbung auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Schleswig - Holstein benötigen, herunterladen.

Zur Vermeidung von Nachteilen, insbesondere einer verzögerten Einstellung, ist es aber besonders wichtig, dass Sie die Regelungen in der Kapazitätsverordnung vom 29.03.1995 und in der Allgemeinen Verfügung zur Ausführung der Landesverordnung über die Beschränkung der Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst vom 23.06.1997 beachten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung als Härtefall gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 2 KapVOjVD nur auf schriftlichen Antrag erfolgt. Entsprechende Nachweise sind diesem beizufügen.

Bitte besonders beachten!

Aus verwaltungstechnischen Gründen können wir bei den stark angestiegenden Bewerbungszahlen den Eingang Ihres Antrages leider nicht schriftlich bestätigen. Ferner weisen wir darauf hin, dass Sie für die rechtzeitige Vervollständigung Ihrer Unterlagen selbst Sorge tragen müssen. Ein schriftlicher Hinweis, dass Ihre Unterlagen unvollständig sind, erfolgt ebenso wenig wie die schriftliche Mitteilung, dass Sie für einen Einstellungstermin nicht berücksichtigt werden konnten. Aus den genannten Gründen werden Sie von hier aus erst wieder informiert, wenn Sie zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, denen über die vorläufige Einstellungsliste beziehungsweise über die Nachrückerliste möglicherweise ein Ausbildungsplatz zugewiesen werden könnte.

Nachfragen hinsichtlich Ihrer Bewerbung können jedoch jederzeit unter den Telefonanschlüssen der Geschäftsstelle der hiesigen Referendarabteilung erfolgen.

Nachfolgende Vordrucke benötigen Sie für Ihre Bewerbung:

1 Datei ist nicht barrierefrei Vordruck zur Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen (PDF, 59 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

1 Datei ist nicht barrierefrei Antragsformular 2-seitig, (PDF, 10 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

1 Datei ist nicht barrierefrei Personalbogen 2-seitig (PDF, 33 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

1Datei ist nicht barrierefrei Vordruck zur Erklärung des Gesundheitszustandes (PDF, 24 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

1 Datei ist nicht barrierefrei Vordruck zur Aufstellung abgeleisteter Dienstzeiten gemäß 38 Absatz 2 Nummer 5a KapVOjVD (PDF, 51 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Besondere Hinweise für Ihren Antrag:

Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin schriftlich eingegangen und, wenn ihnen bis zum vorgenannten Zeitpunkt die folgenden Bewerbungsunterlagen beigefügt sind:

  1. Einstellungsantrag mit Erklärungen gemäß Vordruck;
  2. zwei ausgefüllte Personalbögen, in denen sämtliche Vornamen anzugeben sind;
  3. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung; bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die die Prüfung in Schleswig-Holstein abgelegt haben, genügt die Angabe ihrer Prüfungskennzahl;
  4. zwei Kopien der Geburtsurkunde der Bewerberin oder des Bewerbers und etwaiger Personen, denen sie oder er Unterhalt schuldet, gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil ohne Angabe der Gründe;
  5. a) eine Aufstellung über geleisteten Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Entwicklungsdienst oder die Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres,

    b) die Angabe, ob ein Nachteilsausgleich nach § 34 Satz Nummer 1 bis 3 des Hochschulrahmengesetzes in Anspruch genommen worden ist und

    c) Bescheinigungen und Unterlagen, die die Angaben zu 5a) und 5b) bestätigen;

  6. eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über den Gesundheitszustand nach Vordruck;
  7. ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei Behörden, ausgestellt von der zuständigen Meldebehörde;
    für Bewerberinnen oder Bewerber, die die Erste Juristische Staatsprüfung in Schleswig-Holstein abgeleistet haben, ist die Vorlage entbehrlich, wenn das für die Prüfung eingereichte Führungszeugnis bei der Antragstellung nicht älter als zwölf Monate ist.

Achtung die Wartezeit beginnt erst dann zu laufen, wenn der uneingeschränkte Antrag mit den oben bezeichneten Anlagen vollständig eingereicht worden ist.

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