Barrierefreie Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen in gerichtlichen Verfahren

In Umsetzung der Zugänglichmachungsverordnung (ZMV) des Bundesministeriums der Justiz hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die barrierefreie Zugänglichmachung von Dokumenten für alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein zentral übernommen. Blinden und sehbehinderten Personen können in allen Verfahren der Justiz des Landes Schleswig-Holstein die zuzustellenden oder bekannt zu machenden Dokumente in Brailleschrift (Blindenschrift) zur Verfügung gestellt werden. Seit Anfang September 2007 ist beim Oberlandesgericht ein Braille-Drucker im Einsatz, der die Übertragung in Blindenschrift ermöglicht. Betroffene Personen können entsprechende Anträge in jedem gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren stellen.

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