Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Informationen des Oberlandesgerichts Schleswig.
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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht
Das in den Jahren 1875 bis 1878 für die damalige preußische Regierung und den preußischen Oberpräsidenten errichtete Gebäude wird seit 1948 vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht genutzt. Es liegt in Schleswig in der Gottorfstraße 2, unmittelbar gegenüber Schloss Gottorf. Im Volksmund heißt das Gerichtsgebäude wegen seines wuchtigen Aussehens "Roter Elefant" (Näheres zur Baugeschichte unter dem Menüpunkt "Historisches").
Im Gebäude befinden sich außer dem Oberlandesgericht der Generalstaatsanwalt, das Landessozialgericht und das Sozialgericht Schleswig.
Vor dem Haus ist das Mahnmal "Der Gehenkte" von Professor Waldemar Otto aus Worpswede errichtet, das den Opfern der Willkürjustiz während der NS-Diktatur gewidmet ist. Im Flur des Erdgeschosses ist dazu eine Dauerausstellung während der Öffnungszeiten des Oberlandesgerichts zu sehen ( Auch hier finden Sie weitere Informationen unter dem Menüpunkt "Historisches").
Die Aufgaben:
Das Oberlandesgericht ist Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Familiensachen. Es ist zuständig für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte in Zivilsachen und der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen sowie in Landwirtschaftssachen. Das Oberlandesgericht ist Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen, Rechtsbeschwerdegericht in Ordnungswidrigkeitenverfahren und darüber hinaus zuständig zur Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft. Außerdem kann die Bundesanwaltschaft Staatsschutzverfahren und solche mit terroristischem Hintergrund hier erstinstanzlich anklagen.
Neben der Rechtsprechung nimmt das Oberlandesgericht zahlreiche Verwaltungsaufgaben wahr. Mit seinen richterlichen und nichtrichterlichen Referenten sowie dem Mitarbeiterstab aus Beamten und Angestellten ist die Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts zuständig für die Personalführung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein, für die Fortbildung der Richter, für Notarangelegenheiten, Ehefähigkeitsbescheinigungen und weitere Aufgaben, die sich aus den Geschäftsverteilungsplänen ersehen lassen. Teil der Verwaltung ist auch das Justizprüfungsamt für die Erste Juristische Staatsprüfung sowie die Referendarabteilung.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat circa 175 Mitarbeiter davon 65 Richterinnen und Richter. Es bestehen 16 Zivilsenate, von denen 5 zugleich Familiensenate sind, und 2 Strafsenate. Die Senate entscheiden in der Regel in der Besetzung mit einer Vorsitzenden/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Zu den Sitzungen des Landwirtschaftssenats werden zwei Landwirte als Laienrichter hinzugezogen.
Das von den Richterinnen und Richtern des Oberlandesgerichts gewählte Präsidium beschließt die Geschäftsverteilung der Senate.