Aufgaben
Das Oberlandesgericht ist Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Familiensachen. Es ist zuständig für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte in Zivilsachen und der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen sowie in Landwirtschaftssachen.
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Zuständigkeiten
Geschäftsverteilungspläne der Verwaltung und der Richterinnen und Richter beim Oberlandesgericht sowie ergänzende aktuelle Beschlüsse des Präsidiums
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Historisches
"Der rote Elefant" - so wird das Gebäude des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts im Volksmund bezeichnet.
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