Gerichtliche Mediation in Schleswig-Holstein

Seit Herbst 2005 wird für die Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein kontinuierlich ein Angebot gerichtlicher Mediation aufgebaut.

Was bedeutet gerichtliche Mediation ?

Eine gerichtliche Mediation kommt dann in Betracht, wenn die Klage oder die Berufung oder Beschwerde bei Gericht eingegangen ist. Dann wird geprüft, ob die Sache sich für eine Mediation eignet. Wenn alle Beteiligten, das heißt die Parteien und die Rechtsanwälte, einverstanden sind, wird das Gerichtsverfahren für die Dauer der Mediation zum Ruhen gebracht. Die gesetzlichen Richter beziehungsweise Richterinnen können nicht Mediatoren des Verfahrens sein. Das Mediationsverfahren wird vielmehr von zu Mediatoren ausgebildeten Richterinnen und Richtern betreut. Die Mediation wird also niemals von dem in der Sache entscheidungsbefugten gesetzlichen Richter durchgeführt. Dieser bearbeitet die Sache erst dann weiter, wenn die Mediation nicht zu einem Erfolg geführt hat.

Zur gerichtlichen Mediation müssen die Parteien grundsätzlich in Begleitung von Rechtsanwälten erscheinen

Nach Abschluss des Mediationsgesprächs kann der richterliche Mediator als ersuchter Richter das anhängige Gerichtsverfahren für eine kurze Güteverhandlung aufrufen, eine kurze Erörterung durchführen und gegebenenfalls einen gerichtlichen Vergleich protokollieren. Unabhängig vom inhaltlichen Ausgang der Mediation sind damit die Anwaltsgebühren angefallen.

Was unterscheidet gerichtliche Mediation und gerichtlichen Vergleich?

Natürlich kann eine Verständigung der Parteien auch im Rechtsstreit erreicht werden, etwa durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Hierzu kommt es durch eigene Anregung der Parteien oder – und häufiger – durch intensive Gestaltung des die Verhandlung führenden Richters, der selbst alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte in die Verhandlung einbringen muss. Das gilt nicht für den Mediator. Dieser moderiert den Streit lediglich im Sinne eines fairen sowie transparenten Ablaufes der Mediation und sorgt dafür, dass im Rahmen der Mediation wirtschaftliche, persönliche oder andere individuelle Interessen stärker in den Vordergrund gerückt werden und diese, soweit ihre Umsetzung rechtlich zulässig ist, Gegenstand der verbindlichen abschließenden Vereinbarung werden. Damit wird eine innerhalb einer Mediation erzielte Konfliktlösung sich in erster Linie an den tatsächlichen Interessen der Parteien orientieren. Demgegenüber ist der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs stärker durch den mutmaßlichen Ausgang des Rechtsstreits bestimmt.

Welche Vorteile hat gerichtliche Mediation ?

  • Für Mediationen werden kurzfristig Termine anberaumt. Aufwändige Schriftsätze entfallen.
  • Das Mediationsgespräch kann in aller Regel in einer Sitzung durchgeführt werden und dauert im Durchschnitt nicht länger als 2 bis 4 Stunden.
  • Das Mediationsgespräch ist vertraulich.
  • Im Einverständnis der Parteien können auch bisher am Verfahren nicht Beteiligte hinzu gezogen oder Einzelgespräche geführt werden.
  • Die getroffenen Vereinbarungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit geachtet und freiwillig umgesetzt.
  • Sie können aber auch als gerichtlicher Vergleich protokolliert und somit als Vollstreckungstitel wirksam werden.
  • Zur Streitbeilegung können Ergebnisse erzielt werden, die über das denkbare Ergebnis eines anhängigen Rechtsstreites deutlich hinausgehen.
  • Bei der Mediation entstehen anwaltliche Gebühren wie bei einer gerichtlichen Erörterung und nachfolgendem Vergleich, also keine zusätzlichen Kosten. .

Wo finde ich gerichtliche Mediation in Schleswig-Holstein ?

Gerichtliche Mediation ist in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit gegenwärtig möglich am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, an den vier Landgerichten Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck, am Amtsgericht Kiel und an einer Reihe weiterer Amtsgerichte.

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