Mediation

Gerichtliche Mediation am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist Mediation im Berufungsverfahren

Wie an einer Reihe anderer Gerichte in Schleswig-Holstein auch wird am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht als zusätzliches Verfahren zur Streitschlichtung gerichtliche Mediation angeboten, für die dieselben Regeln gelten wie für jede gerichtliche Mediation.

Allgemeine Informationen über Gerichtliche Mediation in Schleswig-Holstein haben wir rechts zum Herunterladen für Sie zusammengestellt.

Allerdings ist beim Oberlandesgericht die Ausgangslage etwas anders in der überwiegenden Zahl der Verfahren bei Amts- und Landgerichten, in denen es bei einer erfolgreichen Mediation gar nicht mehr zu einem Urteil kommt. Ist ein Verfahren beim Oberlandesgericht anhängig, liegt dagegen ein – erstinstanzliches – Urteil bereits vor, gegen welches eine oder beide Parteien Berufung eingelegt haben.

Macht Mediation dann überhaupt noch Sinn?

> Interessen der Parteien im Blick
Gerade wenn bereits eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt, kann eine Mediation besonders hilfreich sein. Denn das gesprochene Recht ist regelmäßig nur auf ein bestimmtes Ziel gerichtet wie zum Beispiel einen Geldbetrag, ein Verbot oder Gebot einer Handlung oder die Feststellung eines Rechtsverhältnisses. Hierduch geraten besondere Anliegen und Interessen der Parteien, die im Zusammenhang mit dem Streit stehen, oft aus dem Blickfeld. Da sich die Parteien in der Mediation stärker und unmittelbarer einbringen als im Streitverfahren, können hier auch andere und umfassendere Lösungen gefunden werden, mit denen selbst die Partei besser leben kann, die die Entscheidung nicht angegriffen hat.

> Nach vorne schauen
Auch haben die Parteien oft noch eine gemeinsame Zukunft - zum Beispiel als Gesellschafter, Eheleute mit Kindern, Nachbarn oder aufgrund einer langjährigen Geschäftsbeziehung, die durch eine abschließende gerichtliche Entscheidung nicht unbedingt weiter belastet werden sollte.

> Das Leben geht weiter
Bisweilen haben sich für die Parteien die Dinge seit Beginn der Auseinandersetzungen gründlich verändert, und damit auch die Bedeutung der Prozessthemen. Was als heftiger Krach begann, hat nach Jahren nicht mehr unbedingt dieselbe Bedeutung wie zu Beginn. Manchmal eskalieren und vertiefen sich Konflikte, manchmal existiert der Konflikt jedoch hauptsächlich noch wegen des lange währenden Prozesses.

In dieser Lage kann es sinnvoll sein, den Grund der Auseinandersetzung neu zu bewerten und nicht abzuwarten, bis die Justiz abschließend über den Fall entscheidet.

> Rechtslage
Weil bereits eine gerichtliche Entscheidung und damit eine richterliche Bewertung vorliegt, können Rechtsfragen auf Wunsch der Parteien bzw. nach Ermessen des Mediators im Einzelfall einbezogen werden.

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