Vor- und außergerichtliche Mediation in Schleswig-Holstein
Mediation ist natürlich nicht nur bei Gericht möglich. Gerade wenn noch kein Rechtsstreit anhängig ist, kann sich eine Mediation bei einem frei niedergelassenen Mediator empfehlen. Aber auch ein schon anhängiges Verfahren können die Parteien durch übereinstimmenden Antrag zum Ruhen bringen, um zunächst eine Mediation bei einem frei niedergelassenen außergerichtlichen Mediator durchzuführen.
Ein derartiger Weg kann sich auch an Stelle einer möglichen Gerichtlichen Mediation anbieten, wenn die Parteien sich schon auf einen bestimmten freien Mediators ihres Vertrauens verständigt haben oder einen besonders spezialisierten Mediator suchen wollen. Wir in Schleswig-Holstein sehen daher Gerichtliche Mediation und vor- oder außergerichtliche Mediation nicht als Konkurrenz, sondern als gegenseitig sinnvolle Ergänzung.
Wie komme ich an einen vor- oder außergerichtlichen Mediator?
In Schleswig-Holstein haben sich mediationsinteressierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Verein Mediation mit Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Schleswig-Holstein e.V. (www.mediation-Schleswig-Holstein.de) zusammengeschlossen, der neben Informationen und Beratung auch Adressen von als Mediatorin oder Mediator tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vermittelt.
Bundesweit Adressen von freien Mediatorinnen und Mediatoren vermitteln u.a.
Allgemeine Informationen sind auch bei den Rechtsanwaltskammern erhältlich, etwa bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) oder der Schleswig-Holsteinischen-Rechtsanwaltskammer (www.rak-sh.de).
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