Termine der Klausuren

Der Vorsitzende
des Justizprüfungsamtes bei
dem Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgericht


2231 – 656

Schleswig, den 24. April 2012

B e k a n n t m a c h u n g

I.
Für die Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung im Jahre 2013 sind folgende Termine vorgesehen:

1. 21., 22., 24., 25., 28. und 29. Januar 2013
2. 15., 16., 18., 19., 22. und 23. Juli 2013


II.
Die Einteilung in die jeweiligen Klausurengruppen in Kiel oder Schleswig erfolgt durch das Justizprüfungsamt. Wünsche können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

III.
Die Meldefrist für die Aufsichtsarbeiten beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Hiervon abweichend gilt für die Inanspruchnahme des Freiversuchs, dass bereits bei bestandener universitärer Schwerpunktbereichsprüfung die Meldung bis zum Abschluss des achten Fachsemesters, ansonsten bis zum Abschluss des siebten Fachsemesters zu erfolgen hat.

I. A.
Görschen-Weller

Der Vorsitzende
des Justizprüfungsamtes bei
dem Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgericht

2231 - 656

Schleswig, den 20. Mai 2011

ACHTUNG!
Die Bekanntmachung vom 21. April 2011 wurde wegen eines Tippfehlers berichtigt. Die Klausuren werden voraussichtlich im Juli 2012 (nicht Juni 2012) geschrieben.

I.A.
Görschen-Weller


2231 – 656

Schleswig, den 21. April 2011

B e k a n n t m a c h u n g

I.
Für die Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung im Jahre 2012 sind folgende Termine vorgesehen:

1. 16., 17., 19., 20., 23. und 24. Januar 2012
2. 16., 17., 19., 20., 23. und 24. Juli 2012

II.
Die Einteilung in die jeweiligen Klausurengruppen in Kiel oder Schleswig erfolgt durch das Justizprüfungsamt. Wünsche können
nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

III.
Die Meldefrist für die Aufsichtsarbeiten beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Hiervon abweichend gilt für die Inanspruchnahme
des Freiversuchs, dass bereits bei bestandener universitärer Schwerpunktbereichsprüfung die Meldung bis zum Abschluss des achten
Fachsemesters, ansonsten bis zum Abschluss des siebten Fachsemesters zu erfolgen hat.

I. A.
Görschen-Weller

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