Schlüsselqualifikationen
Nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 JAVO müssen die Studierenden als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen teilgenommen haben.
Schlüsselqualifikationen sind zum Beispiel Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.
Das Justizprüfungsamt kann von diesem Erfordernis aus wichtigem Grund Befreiung erteilen (§ 2 Absatz 3 JAVO).
Als wichtiger Grund wird es insbesondere anzusehen sein, wenn der Studierende diese Qualifikationen bereits anderweitig erworben hat. In Betracht kommt hier zum Beispiel die Teilnahme an einem von einem Volljuristen begleiteten Moot Court.
Die Befreiung wird auch dann erteilt, wenn das betreffende Semester bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt bleibt.