Einstellung von Richterinnen und Richtern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Stellen für Richterinnen und Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden in Schleswig-Holstein nicht ausgeschrieben und zentral vom Ministerium nach Haushaltslage vergeben. Aussagekräftige Bewerbungen sind zu richten an das
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration
des Landes Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Auskünfte erteilen der für die Einstellungen zuständige Referatsleiter,
Herr Ministerialrat Busch
Telefon: 0431 988-3771
und Frau Lamaack
Telefon: 0431 988-3719.
Planstellen für Richterinnen und Richter auf Lebenszeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab Eingangsamt (Besoldungsgruppe R 1 BBesO werden im monatlich erscheinenden Justizministerialblatt für Schleswig-Holstein - „Schleswig-Holsteinische Anzeigen" - ausgeschrieben. Für Bewerbungen ist die Allgemeine Verfügung vom 09. September 1970 - SchlHA Seite 206 - in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971 - SchlHA 1972, Seite 22 - zu beachten; sie sind zu richten an die
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig.
Über die Besetzung entscheidet das Ministerium nach einer Wahl durch einen Richterwahlausschuss.
Auskünfte erteilen der richterliche Personalreferent des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Telefon: 04621 86-1249
oder die oben aufgeführten Stellen.
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