Einstellung und Ausbildung von Rechtspflegeranwärterinnen und –anwärter zum 01. Oktober 2013
Allgemeine Informationen zum Berufsbild
Der Beruf des Rechtspflegers ist weitestgehend unbekannt und doch wird jeder Bürger mindestens einmal in seinem Leben mit einer Rechtspflegerin oder einem Rechtspfleger zu tun bekommen.
Die Rechtspfleger sind ein selbständiges Organ der Rechtspflege neben Richtern und Staatsanwälten. Sie nehmen durch das Gesetz bestimmte Aufgaben wahr und treffen ihre Entscheidungen unabhängig, d.h. dass sie an Weisungen eines Vorgesetzten sachlich nicht gebunden sind. Damit unterscheiden sie sich von dem Beruf anderer Beamter.
Aufgabengebiete
Die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und der Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerzuständigkeiten finden sich größtenteils im Rechtspflegergesetz (RpflG). Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind überwiegend in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften tätig.
Eine Auswahl der verantwortungsvollen, vielfältigen und interessanten Aufgaben der Berufsgruppe im Überblick:
- Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge,
- Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pflegern und Betreuern, Entscheidung über Genehmigung besonderer Rechtsgeschäfte, Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren,
- Eintragung von Eigentumsübertragungen und Belastungen des Grundstücks, Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Güterrechts- und Vereinsregisters,
- Zwangsversteigerung von Grundstücken, Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung über Räumungsschutzanträge, Durchführung des richterlich eröffneten Insolvenzverfahrens,
- Leitung der Rechtsantragstelle, Kostenfestsetzung,
- Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen,
- Geschäftsleitung eines Gerichts, Personalsachbearbeitung.
Erkennbar erstreckt sich die Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und der Rechtspfleger auf zahlreiche Rechtsgebiete.
Zugangsvoraussetzungen in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
In das Beamtenverhältnis darf gemäß § 7 Absatz 1 BeamtStG nur berufen werden, wer
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt,
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
- die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.
Regelungen über die Laufbahn und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Rechtspflegerdienstes befinden sich in der RpflAPO vom 18. Mai 2010 (Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweigs und die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - (Rechtspfleger-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung). Folgende weitere Voraussetzungen müssen nach § 2 Absatz 2 RpflG i.V.m. § 4 ALVO, § 3 RpflAPO erfüllt sein: Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden,
a) wer eine zu einem Fach- oder Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzt oder
b) einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (früher: mittlerer Dienst) können zur Rechtspflegerausbildung im Wege des Aufstiegs zugelassen werden, wenn sie
a) eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzen,
b) sich nach Ablegung der Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz in einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt bewährt haben und
c) nach ihrer Persönlichkeit, Befähigung und den gezeigten Leistungen für den Rechtspflegerdienst geeignet erscheinen.
Studiengang an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege
Die Rechtspflegerausbildung beginnt am 01. Oktober 2013 und besteht aus einem dreijährigen dualen Hochschulstudium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim/Niedersachsen. Das Studium gliedert sich in fachwissenschaftliche und berufspraktische Studienabschnitte. Die berufspraktischen Abschnitte werden jeweils an einem Amtsgericht bzw. in der Staatsanwaltschaft in Flensburg, Kiel, Lübeck oder Itzehoe absolviert.
Im Einzelnen gliedert sich der Ausbildungsgang wie folgt:| Grundstudium | 10 Monate | 01.10. - 30.06. |
Zwischenprüfung
Urlaubstage im Juli
| | |
| Berufspraktische Studienzeit I | 3 Monate | 01.08. - 31.10. |
Hauptstudium I
Urlaubstage im Juli
| 8 Monate
| 01.11. - 30.06.
|
| Berufspraktische Studienzeit II | 9 Monate | 01.08. - 31.03. |
Hauptstudium II
Urlaubstage im Juli
| 6 Monate
| 01.04. - 30.09.
|
| Abschlussprüfung | | |
Die Rechtspflegerprüfung umfasst eine Diplomarbeit, sechs fünfstündige Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung.
Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie auf der Homepage der Hochschule.
Erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Rechtspflegerprüfung wird der akademische Grad Diplom-Rechtspflegerin bzw. Diplom-Rechtspfleger verliehen.
Laufbahn und Besoldung
Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf (§ 5 RpflAPO) und führen die Amtsbezeichnung Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter. Es werden Anwärterbezüge von monatlich 1008,12 € brutto (Stand: 01.01.2012) und bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt. Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Kosten- bei Ledigen 50%. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.
Mit bestandener Rechtspflegerprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht. Mit Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (dazu § 4 BeamtStG) erhalten die Justizinspektorinnen und Justizinspektoren Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A9. Der Grundgehaltssatz beträgt zurzeit 2.181,50 € brutto (Stand: 01.01.2012). Es kommen eventuell vermögenswirksame Leistungen, eine Stellenzulage und ein Familienzuschlag hinzu.
Nach einer Probezeit von drei Jahren (§ 10 BeamtStG, § 19 Absatz 2 LBG) erfolgt regelmäßig die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit bzw. zum Beamten auf Lebenszeit.
Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
Beförderungsmöglichkeiten bestehen zur/zum Justizoberinspektor/in (A10), Justizamtmann/-frau (A11), Justizamtsrätin/-rat (A12) und Justizoberamtsrätin/-rat (A13) mit Zulage.
Nach einer zusätzlichen Ausbildung im Strafrecht ist ein Wechsel in die Amtsanwaltslaufbahn möglich. Die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt vertritt die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten.
In Einzelfällen ist ein Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, 2.Einstiegsamt (früher: höherer Verwaltungsdienst) möglich.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Einstellungstermin ist der 1. Oktober 2013. Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf an Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.
Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. September 2012 an:
Präsidentin des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
-Personalreferat-
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- tabellarischer Lebenslauf
- Fachhochschul- oder Reifezeugnis; falls noch nicht erworben: die beiden letzten Schulzeugnisse (Kopien);
- ggf. Beschäftigungszeugnisse oder
- Qualifizierungsnachweise.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung - in Kopie - beizufügen.
Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.
Ansprechpartner
Für weitere Fragen stehen Ihnen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht gern zur Verfügung:
Frau Küpperbusch (04621 86-1272) und
Frau Wenzel (04621 86-1224)
Allgemeine Informationen zum Beruf der Rechtspflegerin und des Rechtspflegers erhalten Sie auch bei der Arbeitsagentur. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Informationsfilm über den Beruf der Rechtspflegerin und des Rechtspflegers abzurufen.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nimmt jährlich an den Nordjobmessen in Flensburg, Kiel, Neumünster und Horst/Elmshorn, sowie an der "Junge Messe" in Norderstedt teil. Ihre Fragen beantworten wir auch gern in einem persönlichen Gespräch am Messestand.
nach oben