Einstellung und Ausbildung von Justizsekretäranwärterinnen und –anwärter (Justizfachwirt/in) zum 01. August 2013

Allgemeine Informationen zum Berufsbild

Jede gerichtliche und staatsanwaltliche Abteilung hat ihre Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, in welchen Justizfachwirtinnen und –fachwirte den täglichen Geschäftsverkehr abwickeln. In der Service-Einheit werden die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und Geschäftsstelle vernetzt.

Aufgabengebiete

Justizfachwirtinnen und -fachwirte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben wahr. Sie sind überwiegend in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass, Betreuung und Handelsregister tätig und für den reibungslosen Geschäftsgang und eine bürgernahe Justiz mitverantwortlich.

Eine Auswahl der interessanten, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgaben der Justizfachwirtinnen und -fachwirte im Überblick:

  • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfe und Erklärungen
  • aufgabenorientierte Einsetzung von Informations- und Kommunikationstechniken
  • Erteilung von Auskünften
  • Durchführung von Registraturarbeiten
  • Verwaltung von Dateien und Karteien
  • Bearbeitung des Postein- und ausgangs
  • Berechnung, Vermerken und Überwachung von Fristen
  • Gewährung von Akteneinsicht
  • Fertigung und Beglaubigung von Schriftstücken
  • Führen der Statistik
  • Veranlassen von Zustellungen
  • Protokollerstellung
  • Kostenberechnung, Anweisung von Gebühren und Auslagen
  • Überwachung von Zahlungseingängen

Zugangsvoraussetzungen in die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt

In das Beamtenverhältnis darf gemäß § 7 Absatz 1 BeamtStG nur berufen werden, wer

  1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit

    a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder

    b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

    c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt,

  2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
  3. die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.

Die Regelungen über die Laufbahn und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Justizfachwirtdienstes befinden sich in der LAPOmJD vom 4. Januar 2007 (Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes des Landes Schleswig-Holstein). Folgende weitere Voraussetzungen müssen nach § 2 LAPOmJD grundsätzlich erfüllt sein:

  1. mindestens den erfolgreichen Abschluss der Realschule oder den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine für die Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist;
  2. die für den mittleren Justizdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit besitzt; dabei darf von Menschen mit Behinderung nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt werden.
  3. hinreichende Schreibmaschinenkenntnisse mit einer Mindestleistung von 180 Anschlägen pro Minute nachweisen. Dieser Nachweis kann noch bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnitts geführt werden.

Vorbereitungsdienst bzw. Ausbildungsgang

Die Justizsekretärausbildung beginnt am 01. August 2013 und dauert zwei Jahre (§ 9 LAPOmJD). Der Vorbereitungsdienst besteht aus der berufspraktischen Ausbildung von achtzehn Monaten und der fachtheoretischen Ausbildung von sechs Monaten (§ 10 LAPOmJD).

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich grundsätzlich wie folgt:

  1. Ausbildung bei einem Amtsgericht 14 Monate;
  2. Ausbildung bei einem Gericht der Fachgerichtsbarkeit 1 Monat;
  3. Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft eines Landgerichts 1 Monat;
  4. Fachlehrgang 6 Monate;
  5. Ausbildung bei einem Landgericht 1 Monat;
  6. Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft eines Landgerichts 1 Monat

Die berufspraktische Ausbildungszeit beginnt in der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht. Die Anwärterinnen und Anwärter werden ausgebildet in Zivilprozesssachen einschließlich der Familiengerichtsbarkeit, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, sonstigen Zwangsvollstreckungssachen einschließlich der Information im Gerichtsvollzieherdienst, Insolvenzsachen, Strafsachen einschließlich der Jugendgerichts- und Ordnungswidrigkeitssachen, Grundbuchsachen, Vormundschaftssachen, Nachlasssachen, Registersachen und in sonstigen Angelegenheiten.

Während der berufspraktischen Ausbildung nehmen die Anwärterinnen und Anwärter an ergänzendem Unterricht mit Übungen teil. Auf den Unterricht und die Übungen sollen fünf Stunden in der Woche verwendet werden.

In jedem Ausbildungsgericht stehen Ausbildungsleiterinnen oder Ausbildungsleiter als Ansprechpartner zur Verfügung, die den Ablauf der Ausbildung koordinieren.

Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt beim Landgericht Lübeck. Der Unterricht wird in Form von Vorträgen, Besprechungen und Übungen erteilt (§ 19 LAPOmJD). Der Unterricht umfasst wöchentlich 25 bis 30 Stunden. Nach Maßgabe des Lehrplans sind in den einzelnen Fächern mündliche und schriftliche Leistungsnachweise zu erbringen.
Am Ende des Vorbereitungsdienstes haben die Anwärterinnen und die Anwärter die Laufbahnprüfung abzulegen (§ 22 LAPOmJD). Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Laufbahn und Besoldung

Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen bzw. Beamte auf Widerruf (§ 5 LAPOmJD) und führen die Amtsbezeichnung Justizsekretäranwärterin bzw. Justizsekretäranwärter. Es werden Anwärterbezüge von monatlich 954,33 € brutto (Stand: 01. 01.2012) und bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt. Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Kosten- bei Ledigen 50%. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.

Mit bestandener Laufbahnprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch (§ 5 LAPOmJD) und die Absolventinnen und die Absolventen sind nunmehr berechtigt die Berufsbezeichnung „Justizfachwirtin“ bzw. „Justizfachwirt“ zu führen.
Im Rahmen verfügbarer Stellen werden sie von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zunächst als Justizsekretärinnen bzw. –sekretäre in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen (Besoldungsgruppe A6). Ein Anspruch auf Übernahme in den Landesdienst besteht nicht. Der Grundgehaltssatz beträgt zurzeit 1.854,97 € brutto (Stand: 01.01.2012). Es kommen eventuell vermögenswirksame Leistungen und ein Familienzuschlag hinzu.

Nach einer Probezeit von drei Jahren (§ 10 BeamtStG, § 19 Absatz 2 LBG) erfolgt regelmäßig die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit bzw. zum Beamten auf Lebenszeit.

Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten

Beförderungsmöglichkeiten bestehen zur/zum Justizobersekretär/in (A7), Justizhauptsekretär/in (A8) und Justizamtsinspektor/in (A9).

In Einzelfällen ist ein prüfungsfreier Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, erstes Einsteigsamt (vormals: gehobener Dienst) möglich.

Justizfachwirte können sich unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für den Gerichtsvollzieherdienst oder zum Studiengang Diplom-Rechtspfleger qualifizieren.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Einstellungstermin ist der 1. August 2013. Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf an Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. September 2012 an:

Präsidentin des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
-Personalreferat-
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Der Bewerbung sind beizufügen

  1. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
  2. das Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule; liegt dieses noch nicht vor, zunächst das letzte Schulzeugnis,
  3. soweit erforderlich, zusätzliche Nachweise betreffend eine für die Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
  4. Nachweise und Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Justizdienst befinden, haben ihre Bewerbungsunterlagen auf dem Dienstweg einzureichen.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung - in Kopie - beizufügen.

Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.

Ansprechpartner

Für weitere Fragen stehen Ihnen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht gern zur Verfügung:

Frau Rohde (04621 86-1209) und
Frau Wenzel (04621 86-1224)

Allgemeine Informationen zum Beruf des Justizfachwirts erhalten Sie auch bei der Arbeitsagentur. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Informationsfilm über den Beruf der Justizfachwirtin und des Justizfachwirts abzurufen.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nimmt jährlich an den Nordjobmessen in Flensburg, Kiel, Neumünster und Horst/Elmshorn, sowie an der "Junge Messe" in Norderstedt teil. Ihre Fragen beantworten wir auch gern in einem persönlichen Gespräch am Messestand.

Zusatzinformationen

Kontakt



Diese Seite: