Einstellung und Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten zum 1. August 2013

Allgemeine Informationen zum Berufsbild

Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.
Sie sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Die Aufgaben werden in sogenannten Service-Einheiten erledigt, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und Geschäftsstelle vernetzt werden.

Aufgabengebiete

Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben wahr. Sie sind überwiegend in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass, Betreuung und Handelsregister tätig und für den reibungslosen Geschäftsgang und eine bürgernahe Justiz mitverantwortlich.

Eine Auswahl der interessanten, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgaben der Justizfachangestellten im Überblick:

  • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfe und Erklärungen
  • aufgabenorientierte Einsetzung von Informations- und Kommunikationstechniken
  • Erteilung von Auskünften
  • Durchführung von Registraturarbeiten
  • Verwaltung von Dateien und Karteien
  • Bearbeitung des Postein- und ausgangs
  • Berechnung, Vermerken und Überwachung von Fristen
  • Gewährung von Akteneinsicht
  • Fertigung und Beglaubigung von Schriftstücken
  • Führen der Statistik
  • Veranlassen von Zustellungen
  • Protokollerstellung
  • Kostenberechnung
  • Überwachung von Zahlungseingängen

Darüber hinaus kann eine Anstellung in Notariaten oder Rechtsanwaltskanzleien gefunden werden.

Zulassungsvoraussetzungen in die Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten

Für den Ausbildungsberuf ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Im Hinblick auf die beruflichen Anforderungen sollte jedoch mindestens ein guter Hauptschulabschluss oder diesem gleichgestellter Bildungsabschluss vorliegen. Gute Rechtschreibkenntnisse werden vorausgesetzt, gute Kenntnisse im Maschinenschreiben sind erwünscht.

Im Übrigen sollten Sie eine schnelle Auffassungsgabe für unterschiedlichste Zusammenhänge besitzen, kontaktfreudig sein, und sich für Menschen interessieren.

Der Ausbildungsverlauf und die Ausbildungsinhalte sind in der Verordnung über die Berufsausbildung zur Justizfachangestellten/ zum Justizfachangestellten vom 26.01.1998 (kurz: JFAngAusbV), sowie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Ausbildungsgang im Berufsbildungszentrum Schleswig

Die Justizfachangestelltenausbildung beginnt am 01. August 2013 und dauert drei Jahre. Sie umfasst die praktische Ausbildung bei einem Ausbildungsgericht sowie begleitenden Berufsschulunterricht im Berufsbildungszentrum Schleswig/Schleswig-Holstein. Die Berufsschulausbildung wird als Blockunterricht durchgeführt. Der theoretische Unterricht beinhaltet unter anderem die folgenden Fächer:

  1. Staatsrecht
  2. Zivil- und Strafprozessrecht
  3. Kosten- und Entschädigungsrecht
  4. Erb- und Familienrecht
  5. Grundbuch
  6. Büroorganisation, Textverarbeitung
  7. Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungsgerichte für den Einstellungsjahrgang 2013 sind die Amtsgerichte Lübeck, Flensburg und Pinneberg.
Im praktischen Abschnitt erfolgt die Ausbildung in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaft, wo Sie Ihre spätere Tätigkeit als Geschäftsstellenmitarbeiterin bzw. -mitarbeiter kennenlernen. Die Kenntnisse in der Datenverarbeitung werden weiter vertieft und die Schreibfertigkeit geschult.
In jedem Ausbildungsgericht stehen Ausbildungsleiterinnen oder Ausbildungsleiter als Ansprechpartner zur Verfügung, die den Ablauf der Ausbildung koordinieren.
Darüber hinaus sind beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig als zuständige Stelle nach § 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Ausbildungsberater bestellt, die die Durchführung der Berufsausbildung überwachen und ebenfalls als Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen der Auszubildenden zur Verfügung stehen.

Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt, die Auskunft darüber geben soll, ob der zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung vorgesehene Bildungsstand erreicht ist (§ 48 BBiG).

Die Justizfachangestelltenabschlussprüfung umfasst schriftliche Aufsichtsarbeiten in den Lernfeldern:

  • gerichtliche Verfahrensabläufe
  • Büroorganisation
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Die praktische Prüfung erfolgt in der Textverarbeitung. In einem Prüfungsgespräch wird die fallbezogene Rechtsanwendung der/des Auszubildenden getestet.

Weitere Informationen zum Berufsbildungszentrum Schleswig finden Sie auf der Homepage.

Vergütung

Während der Ausbildung stehen die Justizfachangestellten in einem tariflichen Ausbildungsverhältnis. Während dieser Zeit erhalten die Auszubildenden ein monatliches Entgelt gemäß § 2 des Änderungstarifvertrags Nr. 3 zum TVA-L BBiG vom 10.03.2011:

733,70 € im 1. Ausbildungsjahr
786,29 € im 2 Ausbildungsjahr
834,52 € im 3. Ausbildungsjahr (Stand: 01.01.2012)

Im Dezember eines jeden Ausbildungsjahres steht dem Auszubildenden eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95 v. H. des Ausbildungsentgelts zu, welches am Entgelt des Vormonats gemessen wird (§ 16 TVA-L BBiG). Bei erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird eine Abschlussprämie (§ 20 TVA-L BBiG) in Höhe von 400,00 € (Stand: 17.11.2010) gezahlt.

Mit Ablauf der Ausbildungszeit endet das Ausbildungsverhältnis. Ein Anspruch auf Übernahme in ein Angestelltenverhältnis besteht nicht. Das Entgelt der Justizfachangestellten richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Tätigkeit. Die Einstellung richtet sich nach freien Stellen.

Mit Abschluss der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit bei anderen Landes- und Bundesbehörden, bei Rechtsanwälten und Notaren, sowie bei anderen Arbeitgebern der freien Wirtschaft ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen.

Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten

Leistungsorientierte Stufenaufstiege sind innerhalb der Entgeltgruppe möglich.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Einstellungstermin ist der 1. August 2013. Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf an Justizfachangestellten.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. September 2012 an:
Für das Amtsgericht Lübeck
Präsident des Landgerichts Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Für das Amtsgericht Flensburg
Präsident des Landgerichts Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
Für das Amtsgericht Pinneberg
Präsident des Landgerichts Itzehoe
Theodor-Heuss-Platz 3
25524 Itzehoe


Der Bewerbung sind beizufügen:

  • ein aussagefähiges Bewerbungsschreiben mit einer kurzen Darstellung, warum Sie sich für diesen Beruf entschieden haben
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • das Schulabschlusszeugnis bzw. Halbjahreszeugnis
  • ggf. Beschäftigungszeugnisse oder
  • Qualifizierungsnachweise.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung - in Kopie - beizufügen.

Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.

Ansprechpartner

Für weitere Fragen stehen Ihnen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht gern zur Verfügung:

Frau Rohde (04621 86-1209) und
Frau Wenzel (04621 86-1224)

Allgemeine Informationen zum Beruf der/des Justizfachangestellten erhalten Sie auch bei der Arbeitsagentur. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Informationsfilm über den Beruf der/des Justizfachangestellten abzurufen.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nimmt jährlich an den Nordjobmessen in Flensburg, Kiel, Neumünster und Horst/Elmshorn, sowie an der "Junge Messe" in Norderstedt teil. Ihre Fragen beantworten wir auch gern in einem persönlichen Gespräch am Messestand.

Zusatzinformationen

Kontakt



Diese Seite: