Ziele und Inhalte des Zukunftsprogramms Wirtschaft
Förderstrategie des Zukunftsprogramms Wirtschaft
Das Zukunftsprogramm Wirtschaft bündelt die wichtigsten wirtschafts- und regionalpolitischen Fördermaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein. In Anlehnung an die kommende EU-Strukturfondsperiode ist es für die Jahre 2007-2013 konzipiert. Für diesen Zeitraum steht ein Fördervolumen von rund 704 Mio. Euro zur Verfügung, das sich zusammensetzt aus
- Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von ca. 374 Mio. Euro
- Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) in Höhe von ca. 208 Mio. Euro zuzüglich eines Sonderprogramms in Höhe von rund 30 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket I sowie
- Landesmitteln in Höhe von rund 122 Mio. Euro
Übergeordnetes Ziel des Zukunftsprogramms Wirtschaft ist die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit sowohl des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein als auch der schleswig-holsteinischen Unternehmen und damit einhergehend auch eine Steigerung der Beschäftigung. Erreicht werden soll dies durch eine Kombination aus effektivitäts- und ausgleichsorientierter Förderpolitik. Konkret heißt das: Es werden zum einen gezielt vorhandene Stärken und Wachstumspotentiale ausgebaut, insbesondere durch noch mehr Investitionen in die Zukunftsthemen Innovation und Wissen. Zum anderen werden aber in strukturschwächeren Regionen auch weiterhin Projekte zum Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur gefördert. Dies dient dem Ausgleich bestehender Nachteile in diesem Bereich und verbessert die Bedingungen für einen wirtschaftlichen Aufholprozess gegenüber strukturstärkeren Regionen.
Ermöglicht wird diese passgenaue Förderstrategie für alle Teile Schleswig-Holsteins durch die Erweiterung der EFRE-Fördergebietskulisse auf das ganze Land. Und die deutliche Erhöhung der Fördermittel sowohl seitens der EU als auch des Landes sorgt dafür, dass trotz zusätzlicher Fördermöglichkeiten für die wirtschaftlich starken Regionen die strukturschwächeren Gebiete nicht benachteiligt werden, sondern ebenfalls von der neuen Förderkonzeption profitieren.
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Förderschwerpunkte und -maßnahmen
Die Förderschwerpunkte im Überblick - zum Großklicken
Die Fördermaßnahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft lassen sich in folgende vier Schwerpunktbereiche einteilen:
- Wissen und Innovation stärken
- Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und die unternehmerische Basis stärken
- Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung
- Entwicklung der spezifischen regionalen Potentiale
1. Wissen und Innovation stärken
Mit diesem Förderschwerpunkt sollen die Innovationskraft und -geschwindigkeit der schleswig-holsteinischen Wirtschaft erhöht werden. Dazu gilt es insbesondere, den Wissenstransfer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in die Unternehmen voranzutreiben. Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielsetzung umfassen etwa die Förderung von Netzwerken und Verbundprojekten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, die gezielte Unterstützung innovativer betrieblicher Investitionen sowie den Ausbau wirtschaftsnaher Forschungsinfrastruktur. Daneben werden die Menschen in Schleswig-Holstein durch die Förderung von Berufsbildungsstätten, Weiterbildungseinrichtungen und Maßnahmen zum Lebenslangen Lernen fit für die Anforderungen einer zunehmend wissensbasierten Wirtschaft gemacht.
2. Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und die unternehmerische Basis stärken
Diese Maßnahmen dienen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsneigung der schleswig-holsteinischen Unternehmen. Im Rahmen der betrieblichen Investitionsförderprogramme werden etwa Betriebserweiterungen oder Neugründungen unterstützt. Als Reaktion auf die Finanzierungsproblematik kleiner und mittlerer Unternehmen wird deren Zugang zum Kapitalmarkt durch die Einrichtung eines Risikokapitalfonds verbessert. Und auch die familienfreundliche Personalentwicklung wird durch Fördermaßnahmen unterstützt.
3. Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung
Im Mittelpunkt des dritten Schwerpunkts stehen Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Hierdurch sollen insbesondere die Standort- und Ansiedlungsbedingungen für Unternehmen verbessert werden. Erreicht werden soll dies u.a. durch die bedarfsorientierte Erschließung und die Aufwertung von Gewerbegebietsflächen sowie den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Häfen und Flughäfen. Daneben können Küstenschutzprojekte und Maßnahmen zur Altlastensanierung gefördert werden.
4. Entwicklung der spezifischen regionalen Potentiale
Mit den Maßnahmen dieses Schwerpunkts sollen zum einen die spezifischen Stärken Schleswig-Holsteins in der Kultur- und Tourismuswirtschaft ausgebaut und erweitert werden. Gefördert werden können etwa erlebnisorientierte Einrichtungen, an der Tourismusstrategie des Landes ausgerichtete Kooperations- und Marketingkonzepte sowie die Aufwertung von Tourismusorten durch einen an den Kundenwünschen orientierten Ausbau der Infrastruktur. Zum anderen werden Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung in den Ober- und Mittelzentren des Landes unterstützt.
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