Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Mit der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden von Bund und Ländern gemeinsam
- die Grundregeln für die Regionalförderung abgestimmt und festgelegt
- die strukturschwachen Gebiete abgegrenzt
- bei der Europäischen Kommission die beihilferechtlichen Genehmigungen beantragt
- ein jährlicher Finanzierungsrahmen bereitgestellt.
Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen begrenzt und erfasst nur Teile des Landes Schleswig-Holstein. Diese ergeben sich aus der von der Europäischen Kommission genehmigten nationalen Fördergebietskarte 2007 - 2013 sowie den vom Bund-Länder-Planungsausschuss der GRW beschlossenen weiteren Gebieten.
Die GRW-Fördergebietskarte 2007-2013 - zum Herunterladen:
Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur" 2007 - 2013 (PDF, 756 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Für die Durchführung der GRW-Förderung sind die Länder zuständig. In Schleswig-Holstein findet ab 2007 eine Einbindung als Programm- und Finanzierungsbestandteil im Zukunftprogramm Wirtschaft statt. Die GRW-Förderung wird innerhalb der Grenzen des GRW-Fördergebietes als Finanzierungsbeitrag für das Zukunftsprogramm Wirtschaft im Zeitraum 2007 - 2013 mit rund 173 Millionen Euro eingeplant und
- zum Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur eingesetzt,
- zur Förderung von Regional- und Clustermangements genutzt,
- für betriebliche Investitionsförderungen verwendet,
- zur Verstärkung der nichtinvestiven, innovativen Förderungen des Zukunftsprogramm Wirtschaft benötigt.
Informationen anderer Anbieter zu diesem Thema:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Informationen über Förderziele, Fördergebiete und Länderregelungen
der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
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