Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Mit der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden von Bund und Ländern gemeinsam

  • die Grundregeln für die Regionalförderung abgestimmt und festgelegt
  • die strukturschwachen Gebiete abgegrenzt
  • bei der Europäischen Kommission die beihilferechtlichen Genehmigungen beantragt
  • ein jährlicher Finanzierungsrahmen bereitgestellt.

Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen begrenzt und erfasst nur Teile des Landes Schleswig-Holstein. Diese ergeben sich aus der von der Europäischen Kommission genehmigten nationalen Fördergebietskarte 2007 - 2013 sowie den vom Bund-Länder-Planungsausschuss der GRW beschlossenen weiteren Gebieten.

Die GRW-Fördergebietskarte 2007-2013 - zum Herunterladen:
Datei ist nicht barrierefrei Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur" 2007 - 2013 (PDF, 756 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Für die Durchführung der GRW-Förderung sind die Länder zuständig. In Schleswig-Holstein findet ab 2007 eine Einbindung als Programm- und Finanzierungsbestandteil im Zukunftprogramm Wirtschaft statt. Die GRW-Förderung wird innerhalb der Grenzen des GRW-Fördergebietes als Finanzierungsbeitrag für das Zukunftsprogramm Wirtschaft im Zeitraum 2007 - 2013 mit rund 173 Millionen Euro eingeplant und

  • zum Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur eingesetzt,
  • zur Förderung von Regional- und Clustermangements genutzt,
  • für betriebliche Investitionsförderungen verwendet,
  • zur Verstärkung der nichtinvestiven, innovativen Förderungen des Zukunftsprogramm Wirtschaft benötigt.

Informationen anderer Anbieter zu diesem Thema:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Informationen über Förderziele, Fördergebiete und Länderregelungen
der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

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