Die Beförderung besonders gefährlicher Güter in Schleswig-Holstein ist nach der Gefahrgutverordnung Straße (§7 GGVSE) geregelt.
Die so genannte Fahrwegbestimmung des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums sowie eine Negativliste der Straßen im Land, die im Durchgangsverkehr zu bestimmten Zeiten nicht genutzt werden dürfen, kann nachfolgend heruntergeladen werden.