Gefahrguttransport in Schleswig-Holstein

Die Beförderung besonders gefährlicher Güter in Schleswig-Holstein ist nach der Gefahrgutverordnung Straße (§7 GGVSE) geregelt.

Die so genannte Fahrwegbestimmung des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums sowie eine Negativliste der Straßen im Land, die im Durchgangsverkehr zu bestimmten Zeiten nicht genutzt werden dürfen, kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Datei ist nicht barrierefrei Fahrwegbestimmung nach der Gefahrgutverordnung Straße vom 26. Juli 2011 (PDF, 57 KB, Datei ist nicht barrierefrei)



Icon Facebook Icon Twitter Icon RSS-Feed

Diese Seite: