Ablauf
Wenn Sie sich für das "Begleitete Fahren ab 17 - BF17" entschieden haben, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden. Deshalb stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten eine Reihe von Informationen zur Verfügung, die Ihnen einen guten Überblick über die einzelnen Stufen des BF17 geben werden.
Fahrschulausbildung ab 16 ½ Jahren
1 Jahr früher als üblich (sonst keine Änderung)
Voraussetzungen für Fahrschüler:
- Keine Bedenken an der Fahreignung
Voraussetzungen für Begleiter:
- mindestens 30. Jahre alt
- mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung läuft ohne Änderung einschließlich der theoretischen und praktischen Prüfung.
Fahrprüfung
Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis mit 17 Jahren
- befristete Prüfungsbescheinigung
- Beginn der Probezeit
- Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Anschließend begleitet fahren, das heißt, Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen.
Auflagen:
- Das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson erlaubt (siehe oben)
- Geltungsbereich der Prüfungsbescheinigung: nur Deutschland
Unbeschränkte Fahrerlaubnis ab 18 Jahre
EU-Kartenführerschein
Wenn Sie die Phase des Begleiteten Fahrens abgeschlossen haben und 18 Jahre alt geworden sind, wird Ihnen der reguläre EU - Kartenführerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt. Damit sind Sie dann berechtigt, ohne Begleitung zu fahren.