Schutz vor Straßenverkehrslärm
Durch geeignete Schutzmaßnahmen wird die Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner reduziert. Hierbei wird zwischen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung unterschieden.
begrünte Lärmschutzwand an einer Autobahn
Lärmvorsorge bedeutet die Verpflichtung des Straßenbaulastträgers, auf Grund des Baus einer Straße oder ihrer wesentlichen Änderung die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung zu gewährleisten.
Lärmsanierung stellt eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers dar, die er auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt. Die Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierung liegen wesentlich höher als die der Lärmvorsorge.
Bei den Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen unterschieden.
Unter aktiven Maßnahmen werden Lärmschutzmaßnahmen an der Straße, wie z.B. Wände, Wälle oder eine Kombination aus beiden, verstanden.
Aus wirtschaftlichen Gründen werden Wälle bevorzugt, da ihre Erstellung gegenüber Wänden erheblich günstiger ist. Auch der regelmäßige Unterhaltungsaufwand für einen Wall liegt nur bei einem Bruchteil der für eine Wand entstehenden Kosten. Der Nachteil von Wällen besteht im relativ großen Flächenbedarf. Entsprechende Flächen stehen oft nicht zur Verfügung. 1 m² Wand kostet ca. 280,-- € während die Kosten für 1 m² Wall ca. 50,-- € betragen.
Als passive Maßnahmen werden Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden bezeichnet. Hierbei wird die nicht ausreichende Schalldämmung von z.B. Fenstern, Türen, Wänden und Dächern verbessert.
Seit 1978 wurden in Schleswig Holstein für ca. 140 Mio. € Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Es entstanden Lärmschutzwälle und Wände auf einer Länge von ca. 116 km und erneuerte Fensterflächen von über 18.500 m².