A 21 - Ausbau der B 404
Neben der A 7 hat der vierstreifige Ausbau der B 404 zur Bundesautobahn A 21 als zweite leistungsstarke Nord-Süd-Achse für den weiträumigen Verkehr besondere Priorität. Zwischen der A 1 bei Bargteheide bis Stolpe ist die B 404 bereits vierstreifig zur A 21 ausgebaut.
Vierstreifiger Ausbau der B 404 zur A 21 - Grafik zum Vergrößern und Herunterladen siehe rechte Spalte.
Für den vierstreifigen Ausbau der B 404 zur A 21 im Bereich zwischen Stolpe und Nettelsee wurde der Planfeststellungsbeschluss am 21. Februar 2011 erlassen. Mit den Bauvorbereitungen für diesen Abschnitt wurde im November 2011 begonnen. Der offizielle erste Spatenstich erfolgte am 2. Februar 2012. Der Bund hatte als Baulastträger der A 21 bereits frühzeitig eine Finanzierungszusage für diesen Abschnitt gegeben. Die Gesamtinvestitionssumme (Bau und Grunderwerb) beläuft sich auf rd. 51,4 Millionen Euro.
Für den anschließenden Abschnitt zwischen Nettelsee und Klein Barkau wurde das Planfeststellungsvorhaben eingeleitet. Die Auslegung erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 06. Februar 2012 bis einschließlich 05. März 2012 und die Einwendungsfrist endet am 03. April 2012.
Ziel ist es, in den kommenden Jahren einen kontinuierlichen Baufortschritt in Richtung Kiel zu vollziehen. Daher wird der Abschnitt zwischen Klein Barkau und Wellseedamm als nächstes für die Planfeststellung vorbereitet.
Der sich nördlich anschließende Streckenabschnitt zwischen Wellseedamm - Neumeimersdorf ist bereits fertig gestellt.
Für den südlich der A 1 verlaufenden Bereich bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen mit einer östlich von Hamburg gelegenen Elbquerung sind die Planungsarbeiten für einen Autobahnbau zurzeit zurückgestellt, da der neue Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen diesen Abschnitt nicht mehr dem "vordringlichen Bedarf" zuordnet. Auch ist die Weiterführung von der Elbe zur A 250 in Niedersachsen im weiteren Bedarf enthalten.
A 21, Ausbauarbeiten im Bereich der Landeshauptstadt Kiel.
Aufgrund der besonderen Verkehrssituation im Bereich zwischen der A 1 und der A 24 wird derzeit als Übergangslösung die Einrichtung einer 2+1-Verkehrsführung (Dreistreifigkeit) realisiert. Damit kann die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt erheblich gesteigert werden. In vier Teilbereichen soll mit einer Dreistreifigkeit eine Überholmöglichkeit entstehen. Dies soll möglichst im vorhandenen Straßenquerschnitt unter Nutzung abgängiger Radwege mit geringem Kostenaufwand und ohne relevante Eingriffe in den vorhandenen Bewuchs seitlich der B 404 erfolgen. Ein erster Abschnitt (Grande bis A24) wurde bereits dem Verkehr übergeben. Für den zweiten Abschnitt (Trittau bis Kuddewörde) liegt der Planfeststellungsbeschluss bereits vor. Dort laufen die Bauvorbereitungen. Weiter nördlich sind noch die Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Fertig gestellter Abschnitt der A 21 bei Daldorf.
Das Land wird im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans dem Bund vorschlagen, den Abschnitt zwischen A1 und A24 wieder in den vordringlichen Bedarf einzustufen. Der dreistreifige Ausbau wird dann in die neue Autobahn so weit als möglich integriert, so dass die finanziellen Aufwendungen für den dreistreifigen Ausbau nicht verloren gehen.
Der Ausbau der A 21 als Ostumfahrung Hamburgs einschließlich Elbquerung bei Geesthacht wird auf Sicht erforderlich, um dem Fernverkehr aus dem östlichen Raum Norddeutschlands die Möglichkeit zu geben, den Raum Hamburg auf kurzem Weg zu umfahren. Durch eine langfristig vollendete Ostumfahrung sind Entlastungen auf der A 1 zu erwarten, wenn eine verkehrsgerechte Anbindung an das Autobahnnetz in Niedersachsen sichergestellt ist. Die Landesregierung wird die Planung der Ostumfahrung (einschließlich Ausbau der B 404 zur A 21 bzw. Neubau der A 21 zwischen A 1 und Niedersachsen) mittelfristig aufnehmen, sobald sie sich verkehrlich und finanziell in das planerische Gesamtkonzept einfügt. Dieses ergibt sich aus der länderübergreifend koordinierten Verkehrsuntersuchung des Raumes Lauenburg. Die Konzeption sieht die Realisierung der östlichen Elbquerung als letztes der zwischen A 24 und Elbe im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen vorgesehenen Projekte vor.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Realisierung der A 20 mit zusätzlicher westlicher Elbquerung bei Glückstadt die eindeutig höhere Priorität genießt. Ferner ist aus heutiger Sicht eine Finanzierbarkeit beider Elbquerungsprojekte gleichzeitig nicht darstellbar.
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