Übriger ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.
Die Aufgaben und Ziele des ÖPNV werden im ÖPNV-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein (ÖPNV-G) genannt: Grundsätzlich soll der ÖPNV eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten. Des Weiteren soll der ÖPNV einschließlich seiner Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.
Das ÖPNV-Gesetz unterscheidet zwischen dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem übrigen öffentlichen Personennahverkehr. Die Verantwortung und Aufgabenträgerschaft liegt - für den Schienenpersonennahverkehr beim Land und - für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (Bus/U-Bahnverkehr) bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Integriertes Angebot
Die Kreise und kreisfreien Städte stellen im Rahmen ihrer Aufgabenträgerschaft für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr Regionale Nahverkehrspläne (RNVP) auf. Die RNVP beinhalten Rahmenvorgaben für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in den jeweiligen Kreisgebieten und sollen in Abstimmung mit benachbarten Aufgabenträgern und in Verbindung mit dem Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) ein abgestimmtes ÖPNV-Konzept im Land darstellen. Sie sind, wie der Landesweite Nahverkehrsplan, in Abständen von fünf Jahren aufzustellen und fortzuschreiben.
In den ländlichen Räumen, in denen der Motorisierte Individualverkehr (MIV) für die Flächenerschließung eine wesentliche Rolle spielt, soll der ÖPNV auf die zentralen Orte ausgerichtet sein. Hierfür sind geeignete Verknüpfungen mit dem ÖPNV erforderlich. Im Übrigen soll der ÖPNV die Nahbereiche erschließen und auf Arbeitsplatzschwerpunkte ausgerichtet sein. Auch Einrichtungen und Ziele für Freizeit und Erholung sind zu berücksichtigten.
Bus-Grundnetz
Das landesweite Schienennetz wird bereits heute durch zahlreiche Buslinien ergänzt. Alle Orte und fast alle für den Ausflugsverkehr oder den Tourismus interessanten Ziele verfügen über eine Bushaltestelle – allerdings ist das dort tatsächlich verfügbare Fahrplanangebot für den potenziellen Fahrgast oft noch sehr unübersichtlich. Um im Sinne eines landesweit miteinander vernetzten Gesamtangebotes von Bussen und Bahnen ein verlässliches Fahrplanangebot zu schaffen, soll zukünftig ein „Busgrundnetz“ geschaffen werden. Ziel ist, die wichtigsten Buslinien so mit dem Bahnnetz zu verbinden, dass jedes Verkehrsmittel seine Vorteile im Interesse des Fahrgastes optimal ausspielen kann: Schnelle Verbindungen auf der Schiene, gute Erschließung von Orten ohne Bahnstationen durch den Bus. Wo möglich, sollen Netzlücken – z.B. im Ost-West-Verkehr durch im Takt fahrende Buslinien – geschlossen werden.
Die Umsetzung des Busgrundnetzes wird in den kommenden Jahren in enger Abstimmung zwischen Land, den kommunalen Aufgabenträgern für den Straßenpersonenverkehr sowie den Busunternehmen verfolgt.