Breitbandförderung für Kommunen
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
(Stand August 2011)
Förderfähig sind drei Bereiche:
- Förderung von Planungsleistungen
- Förderung der Wirtschaftslichkeitslücke beim Breitbandausbau
- Förderung von Breitbandtrassen (Leerrohren)
Die Gesamtkosten der Maßnahme (Planungskosten, Wirtschaftlichkeitslücke, Leerrohre) werden bis zu 50% bezuschusst. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, in denen eine Unterversorgung mit Breitband (weniger als 2 Mbit/s im Download) vorliegt. Anträge können bei den entsprechenden Regionaldezernaten des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - (GAK)" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, aus dem Konjunkturpaket II des Bundes, dem Europäischen Konjunkturpaket (EKP) und dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE).
Rechtliche Grundlage der Förderung ist § 44 LHO i.V.m. Ziffer 2.1 GAK-Fördergrundsatz für die integrierte ländliche Entwicklung / Teil B - Breitbandversorgung ländlicher Räume i.V. m. der Richtlinie zur Förderung von Projekten für die flächendeckende Versorgung des Landes mit schneller Internetzugangsmöglichkeit (Breitbandrichtlinie) vom 05.08.2008 (Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 16. August 2008, Ausgabe Nr. 34, Seite 747) und i.V. m. Maßnahme 421/4 Zukunftsprogramm Ländliche Räume (ZPLR). Einzelheiten zur Förderung entnehmen Sie bitte dieser Breitbandrichtlinie.
Förderung von Planungsleistungen
Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsstudien sowie sonstige Planungsarbeiten, die der Vorbereitung des Breitbandausbaus dienen, werden finanziell unterstützt. Dazu gehört auch die Erstellung von Trassenkonzepten für die Leerrohrverlegung. Soweit für diese Maßnahmen neutrale Berater eingesetzt werden (Empfehlung), ist dies ebenfalls förderfähig. Die förderfähigen Kosten dürfen bei maximal 80.000 Euro liegen.
Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke beim Breitbandausbau
Förderfähig sind Zuschüsse zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Unterschiedsbetrag zwischen den Investitions- und den Betriebskosten bei der Realisierung des Breitbandanschlusses und den Einnahmen), die der ausgewählte Breitbandanbieter nachweist. Der Breitbandanbieter ist in einem anbieter- und technologieneutralen Ausschreibungsverfahren auszuwählen. Dabei muss mit der gewählten Technologie eine Endnutzerbreite von mindestens 2 Mbit/s im Download erreicht werden. Die Vorgehensweise ist unter Handlungsempfehlungen beschrieben. Die förderfähigen Kosten dürfen bei maximal 500.000 Euro liegen, das heißt, bei maximal 250.000 Euro durch das Land (50%) und maximal 250.000 Euro (50%) durch die Kommune.
Falls Kommunen für den Breitbandausbau keine Breitbandförderung in Anspruch nehmen wollen, dürfen aus eigenen Mitteln entsprechend der Höchstfördergrenze nur bis zu 500.000 Euro bereitgestellt werden.
Förderung von Breitbandtrassen im Rahmen der Breitbandförderung ("Leerrohrförderung")
Gefördert wird die Verlegung von Leerrohren (Breitbandtrassen als kommunale Infrastrukturvorleistung für die Breitbandversorgung).
Aktuelle Informationen hierzu erteilt das Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein und das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr.
Handlungsempfehlungen
- Beratungsgespräch bei dem zuständigen Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als Bewilligungsbehörde.
- Bestimmung eines Ansprechpartners ("Breitbandbeauftragter") in der Kommune.
- Entscheidung über Art und Umfang der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
- Analyse der Versorgungssituation der Haushalte und Gewerbebetriebe mit breitbandigem Internetzugang, Nachweis der Versorgung mit < 2 Mbit/s.
- Ermittlung der Zahl der Interessenten für eine Breitbandnutzung getrennt nach Privathaushalten und Gewerbebetrieben sowie des künftigen Breitbandbedarfs.
- Information über den Status der Breitbandversorgung sowie zu technischen Alternativen durch kompetente Fachperson einholen. Die Beauftragung eines Fachberaters wird empfohlen; die Auftragsberatungsstelle bei der IHK zu Kiel hält eine Liste geeigneter Unternehmen vor.
- Abfrage bei regionalen Breitbandversorgern, ob ein Breitbandausbau ohne Zuschüsse innerhalb der nächsten 3 Jahre geplant ist (Markterhebung).
Findet sich kein geeigneter Anbieter: Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Gewinnung eines geeigneten Netzbetreibers unter Beachtung des Haushalts- und Vergaberechts.
EMPFEHLUNG: EU-weite Ausschreibung als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Vergabebekanntmachung.
- Inaussichtstellung von Zuschüssen für die Realisierung der Breitbandversorgung
- Darstellung der aktuellen Versorgung sowie des ermittelten und prognostizierten Bedarfs.
- Darstellung der erforderlichen technischen Spezifikationen (bei Wahrung der Technologie- und Anbieterneutralität).
- Anbieter müssen ihre Wirtschaftlichkeitslücke plausibel beziffern.
- Angebote müssen grundsätzlich den offenen Zugang für alle Mitbewerber enthalten.
- Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes, Vertragsabschluss, Überprüfung der Umsetzung.
- Förderantrag beim zuständigen Regionaldezernat des LLUR stellen.
- Alternative zur direkten Auswahl eines Breitbandanbieters: Prüfung, ob mit Hilfe eines Breitbandtrassenkonzeptes eine bessere Lösung erreichbar ist.
Kontaktlisten von Unternehmen, die in Beratung und Planung tätig sind
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Ansprechpartner bei den in Schleswig-Holstein tätigen neutralen Glasfasernetzbetreibern
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