Minister de Jager: Kein CO2-Lager gegen Länderwillen

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Jost de Jager hat den Bund vor Alleingängen bei der Erprobung von unterirdischen Lagerstätten für klimaschädliches Kohlendioxid gewarnt. «Es muss im Gesetz festgeschrieben werden, dass es keine Testspeicher gegen den Willen von Ländern geben wird, die für solche Lager infrage kommen», sagte de Jager im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Porträt von Jost de JagerJost de Jager © Thomas Eisenkrätzer

Datei ist nicht barrierefrei Zum Anhören: Landtags-Rede von Minister de Jager vom 9. September zur CO2-Lagerung (mpg 3, 7 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die schwarz-gelbe Regierung in Kiel bestehe darauf, dass die Länder selbst über CO2-Lager auf ihrem Gebiet entscheiden. «Der Gesetzentwurf des Bundes sieht dafür nicht die notwendigen Instrumente vor», sagte der Minister und forderte darüber hinaus weitere Korrekturen. Die politischen Zusagen von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Umweltminister Norbert Röttgen allein reichten nicht aus.

Die Kieler Regierung hatte vor dem Hintergrund massiver Proteste besonders in Nordfriesland eine Lagerung von Kohlendioxid im Norden abgelehnt. In der Forderung nach einem expliziten Entscheidungsrecht der Länder sieht de Jager andere norddeutsche Bundesländer an seiner Seite. Er kritisierte auch die Absicht, dass ausschließlich Bundesbehörden die entscheidenden Untersuchungen für die Eignung von Speicherflächen vornehmen und die Länder nur Daten zuliefern sollen.

«Dass wir nur angehört werden sollen, bevor die Ergebnisse veröffentlicht werden, ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar», sagte der Wirtschaftsminister. «Schließlich geht es nicht nur um eine geologische Eignung für CO2-Speicher, sondern auch darum, wofür die betreffenden Gebiete sonst genutzt werden können, zum Beispiel Naturschutz, Erdwärme oder auch Grundwassergewinnung

Der Kieler Wirtschaftsminister befürchtet generell, dass der Bund zulasten der Länder Kompetenzen an sich ziehen möchte. «Bei den Risiken ist das offenbar anders», sagte de Jager. «So sieht der Gesetzentwurf vor, dass 30 Jahre nach der Stillegung eines Speichers die Haftung vom Betreiber auf die Länder übergeht - wir blieben also auf den Haushaltsrisiken sitzen.» Die entsprechende EU-Richtlinie verwende für den künftigen Haftungsträger den Begriff «Staat» und schreibe damit keinesfalls eine Übertragung auf die Länder vor, führte de Jager aus. Vielmehr müsse der Bund die Haftung übernehmen, zumal die betreffenden Länder ohnehin stark belastet würden. Sie sollten auch mittels einer Speicherabgabe finanziell unterstützt werden. Der Gesetzentwurf sieht das nur für Gemeinden vor.

Mit den Plänen des Bundes wird sich in Kürze das Landeskabinett in Kiel befassen.

Quelle: dpa/MWV



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