Verkehrsminister de Jager
ändert Zulassungsverordnung:
Ab Februar kann das Autokennzeichen bei
einem Wohnort-Wechsel mit umziehen

Erscheinungsdatum:
07.01.2010

Zeit- und Kostenersparnis für Autobesitzer in Schleswig-Holstein: Ab dem 1. Februar können Kfz-Halter bei einem Wechsel ihres Wohnortes auf Wunsch ihr bisheriges Autokennzeichen behalten. Das teilte am 6. Januar in Kiel Verkehrsminister Jost de Jager mit. „Damit kommen wir dem Wunsch zahlreicher Autobesitzer entgegen und leisten zugleich einen Beitrag zum Abbau von bürokratischen Schranken“, sagte de Jager, der eine entsprechende Ausnahmeregelung zur so genannten Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlassen hat. Die Zulassungsbehörden im Land, die Finanzverwaltung, die Versicherer sowie das Kraftfahrtbundesamt seien gestern aufgefordert worden, die erforderlichen Vorbereitungen für die Verfahrensumstellung zu treffen.

Wie de Jager weiter sagte, gilt der Verzicht auf eine so genannte „Umkennzeichnung“ auch dann, wenn mit dem Wechsel des Zulassungsbezirks auch ein Halterwechsel verbunden ist. Die Neuregelung entbinde allerdings nicht von der Pflicht, die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde korrigieren zu lassen. „Mit diesem Erlass nutzt Schleswig-Holstein von allen Bundesländern den gesetzlich eingeräumten Rahmen am weitesten aus“ so der Minister. Die Kfz-Steuer werde weiterhin von dem Finanzamt verwaltet, das für das zugeteilte Kennzeichen zuständig sei. Wird bei der Anmeldung des Fahrzeuges bei der neuen Zulassungsstelle kein Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Kenneichens gestellt, teilt die neue Zulassungsbehörde wie bisher automatisch ein neues Kennzeichen zu.

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