Vergabe von Wegenutzungsrechten für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen
Bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen sind auch die schleswig-holsteinischen Kommunen Adressaten der Wettbewerbsregelungen des GWB.
Sie verfügen über das Monopol zur entgeltlichen Vergabe der Wegenutzungsrechte für den Betrieb von Strom- und/ oder Gasleitungen an potenzielle Netzbetreiber. Aktuell und in den kommenden Jahren läuft deutschlandweit eine Vielzahl der alten Konzessionsverträge aus.
Ausbau der Stromnetze dringendes Ziel
© Jasminka Becker / www.pixelio.de
Der Bundesgesetzgeber hat in § 46
Energiewirtschaftsrecht (EnWG) festgeschrieben, dass – wenn auch in zeitlich größeren Abständen von bis zu 20 Jahren – Wettbewerb nicht nur in den Netzen sondern auch um die Energienetze stattfinden soll. Die Kommunen haben das Auslaufen bestehender Konzessionsverträge mindestens zwei Jahre vorher öffentlich bekanntzumachen um interessierten Unternehmen die Gelegenheit zu geben, sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens um die Wegenutzungsrechte zum Betrieb der Strom- bzw. Gasverteilungsnetze zu bewerben. Die Kommunen sind bei der Auswahl des Unternehmens, dem sie die Wegerechte für den Netzbetrieb einräumen, den Zielen des § 1
EnWG, das heisst der Gewährleistung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, umwelt- und verbraucherfreundlichen Energieversorgung verpflichtet. Dabei sind netzbezogene Auswahlkriterien anzulegen.
Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben ihr Rechtsverständnis zu zentralen Fragestellungen bei der Konzessionsneuvergabe und dem Konzessionsnehmerwechsel in einem gemeinsamen „Konzessionsleitfaden“ wiedergegeben. Die Landeskartellbehörden wurden beteiligt. Dieser Leitfaden ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de („Sachgebiete“ – Elektrizität/Gas – Allgemeine Informationen) veröffentlicht. Er soll betroffenen Unternehmen und Kommunen als Auslegungshilfe dienen.
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