Schlichtungsstelle Energie
Am 1. November 2011 hat die neue „Schlichtungsstelle Energie“ mit Sitz in Berlin ihre Arbeit aufgenommen.
Verbraucher haben die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.
Private Haushaltskunden können sich beispielsweise mit Anliegen zum Wechsel des Erdgas- oder Stromversorgers, zur Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen oder bei einer strittigen Ermittlung der verbrauchten Energiemenge an die Schlichtungsstelle wenden.
Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass sich die Verbraucher mit ihren Anliegen zunächst direkt an das jeweilige Unternehmen wenden müssen. Kann dabei keine Lösung erzielt werden, muss das Unternehmen innerhalb von vier Wochen schriftlich begründen, warum eine Einigung nicht möglich war. Anschließend können Verbraucher die Schlichtungsstelle anrufen. Die Unternehmen sind in diesem Fall verpflichtet, an der Schlichtung teilzunehmen. Dies betrifft alle Unternehmen in Deutschland, die Haushaltskunden mit Strom oder Erdgas versorgen sowie Messstellenbetreiber und Messdienstleister.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.schlichtungsstelle-energie.de
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