Ausbildungsförderung und Ausbildungsprojekte
Das Zukunftsprogramm Arbeit, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, Landesmitteln, kommunalen und privaten Mitteln finanziert wird, ist das Arbeitmarktprogramm der Landesregierung Schleswig-Holstein für die Jahre 2007-2013. Aus dem Zukunftsprogramm Arbeit werden unter anderem die folgenden Aktionen zur Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes und zur Aufnahme und dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung gefördert:
Azubi Mathias Brandstädter bei der EUROIMMUN AG in Lübeck
Ausbildungsplatzakquisiteure
Inhalt: Förderung von zusätzlichen Akquisiteurinnen und Akquisiteuren bei Kammern und anderen Trägern mit folgendem Aufgabenspektrum:
- Akquisition von Ausbildungsplätzen, insbesondere in nicht oder nicht mehr ausbildenden Betrieben sowie Akquisition von Plätzen für die Einstiegsqualifizierung (EQ).
- Vermittlung/Hilfe bei der Auswahl von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.
- Hilfestellung für Betriebe in Ausbildungsfragen und begleitende Betreuung der Auszubildenden (Vermittlung ausbildungsbegleitender Maßnahmen).
Verfahren: Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt und ist auf maximal 62.000,- € jährlich pro Akquisitionsstelle begrenzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank unter: www.ib-sh.de/aktion-b3/
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Ausbildung in Teilzeit
Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das eine flächendeckende Beratungsstruktur zum Thema Teilzeitausbildung anbietet. Die Möglichkeit, eine Ausbildung auch in Teilzeit durchzuführen, ist gesetzlich verankert. Jungen Müttern und Vätern sowie in Pflege eingebundenen jungen Menschen ermöglicht die Teilzeitausbildung den Einstieg ins Berufsleben und vor allem den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses – eine wichtige Voraussetzung für die zukünftige Lebensgestaltung.
Aber auch Unternehmen profitieren von dieser Form der Ausbildung. Nicht selten kommt es vor, dass eine Auszubildende schwanger oder ein Auszubildender plötzlich in die zeitintensive Pflege von Familienangehörigen eingebunden wird. Dann ist die Ausbildung in Teilzeit eine gute Alternative zum Ausbildungsabbruch – sowohl für die Auszubildenden als auch für den ausbildenden Betrieb.
Die jungen Mütter und Väter wissen durch hohes Engagement, Organisationstalent und eine große Verantwortungsbereitschaft zu überzeugen. In Schleswig-Holstein arbeiten heute beispielsweise Teilzeitauszubildende im Bürobereich, als Friseurin, Köchin, Floristin oder auch im Einzelhandel.
Darüber hinaus kann durch Teilzeitausbildung in kleinen Betrieben ein zusätzlicher Ausbildungsplatz eingerichtet werden, in denen es für eine Ausbildung in Vollzeit keine ausreichenden Beschäftigungsmöglichkeiten gibt.
Es gibt also genügend Gründe, um sich einmal mit den Mitarbeiterinnen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern in Schleswig-Holstein zu unterhalten – z.B. über geeignete Bewerberinnen oder die flexiblen Arbeitszeitregeln.
Weitere Informationen:
www.teilzeit-ausbildung.de
Ausbildungsplatzakquisiteure in Schleswig-Holstein (pdf)
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Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche
Inhalt: Mit diesem Programmpunkt fördert das Land Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen für
a) Altbewerberinnen und Altbewerber (Ausbildungsplatzsuchende mit maximal Hauptschulabschluss, deren Erstbewerbung mindestens zwei Jahre zurück liegt, bzw. die sich seit mindestens zwei Jahren bei der Agentur für Arbeit vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemühen).
b) Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrechern, deren vorheriges Ausbiludngsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und die eine Anschlussausbildung im bisherigen Beruf finden.
c) Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II haben.
d) Jugendliche und junge Erwachsene ohne einen erfolgreichen Schulabschluss.
Verfahren: Gewährt wird ein Zuschuss:
- in Höhe von 120,- Euro pro Monat für längstens 24 Monate für Jugendliche nach dem Programmpunkt a), c und d)
- in Höhe von max. 1.440,- Euro pro Platz für Jugendliche nach dem Programmpunkt b)
- Anträge auf eine Zuwendung können kleine und mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe stellen, die ausbildungsberechtigt sind.
- Der Ausbildungsplatz für die geförderten Jugendlichen muss im Vergleich zum Durchschnitt der letzen drei Jahre zusätzlich geschaffen werden.
- Förderanträge können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB), Postfach 11 28, 24100 Kiel, gestellt werden. Die Antragstellung muss vor Beginn der Ausbildung erfolgen.
Grundlage für die Förderung sind die „Rahmenrichtlinie Prioritätenachse B“, sowie die „ergänzenden Förderkriterien B 1“.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: www.ib-sh.de/aktion-b1/
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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Inhalt: Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk für Lehrlinge
- in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr), die in kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks in Schleswig-Holstein ausgebildet werden.
- Zuwendungsempfänger können für die Träger der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung die Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sein
- Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den laufenden Ausgaben der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
Verfahren: Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank unter www.ib-sh.de/aktion-b2/
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Akquirierung von Ausbildungsplätzen in Migrantenbetrieben
Inhalt: Gefördert werden Ausbildungsplatzakquisiteure in den Räumen Kiel, Lübeck, Pinneberg und dem Hamburger Rand mit dem Ziel, das duale Ausbildungssystem in Migrantenbetrieben bekannt zu machen, Ausbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen, Ausbildungsplätze zu akquirieren und Hilfestellung bei der erstmaligen Ausbildung zu leisten.
Verfahren: Interessierte Betriebe können sich an die IHK zu Kiel und IHK zu Lübeck sowie an die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. als Träger des Projekts wenden.
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Ansprechpartner Kiel:
Matthias Foks
Telefon: 0431 5194-246
E-Mail: mfoks@kiel.ihk.de
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Ansprechpartner Lübeck:
Bülent Türkyilmaz
Telefon: 0451 6006-218
E-Mail: tuerkyilmaz@ihk-luebeck.de
Mahir Ötün
Telefon: 0451 39698-33; -34
E-Mail: azam-hl@tgs-h.de
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Ansprechpartner Pinneberg:
Levent Sen
Telefon: 04101 396 2183
E-Mail: azam-hl@tgs-h.de
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Regionale Ausbildungsbetreuung
Inhalt: Wenn es zwischen Ausbildern und Lehrlingen „kracht“ oder es fachliche Schwierigkeiten im Betrieb oder der Berufsschule gibt, scheint ein Ausbildungsabbruch oftmals die einzige Lösung zu sein. In diesen Fällen kann jedoch die Regionale Ausbildungsbetreuung helfen.
Das Wirtschaftsministerium fördert ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen für Jugendliche in Konfliktsituationen während der Ausbildung mit der Zielsetzung, Ausbildungsabbrüche zu verhindern bzw. den Verbleib im dualen Ausbildungssystem nach bereits erfolgtem Abbruch zu gewährleisten.
Verfahren: Qualifizierte Fachkräfte stehen an zwölf Standorten landesweit für kostenlose und neutrale Beratungen sowohl für Jugendliche als auch Betriebe bereit. Die aktuelle Förderperiode läuft bis zum 31.12.2013. Weitere Informationen und die Standorte der Ausbildungsbetreuung finden Sie unter:
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Ausbildungsprojekte
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Erprobungsmodell Kfz-Servicemechaniker
Inhalt: Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Erprobung des zweijährigen Berufs Kfz-Servicemechaniker/-in. Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die maximal einen Hauptschulabschluss erworben haben, einen qualifizierten Berufseinstieg zu ermöglichen und nach erfolgreichem Abschluss den Durchstieg in die Ausbildung zur Kfz-Mechatronikerin/zum Kfz-Mechatroniker zu eröffnen.
Verfahren: Die Landesregierung fördert den Durchstieg in die Ausbildung zur Kfz-Mechatronikerin/zum Kfz-Mechatroniker für Jugendliche, die ihre zweijährige Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote "befriedigend" abgeschlossen haben und ihre Ausbildung im erstausbildenden Betrieb nicht fortsetzen können.
Die Förderkriterien für dieses Förderangebot finden Sie nachfolgend zum Herunterladen:
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Projekt „Ausbildung und Integration für Migranten – AIM“
Inhalt: Der Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der dualen Berufsausbildung ist statistisch gesehen nur halb so hoch wie der deutschstämmiger Jugendlicher. Oftmals wird die Bedeutung einer Berufsausbildung für den deutschen Arbeitsmarkt unterschätzt oder aber scheinbare Perpektiv- und Hoffnungslosigkeit lässt die Jugendlichen resignieren. In ihren Beratungsbüros in Lübeck und Elmshorn stehen Mitarbeiter der Tükischen Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. für Hilfestellung in allen Fragen rund um die duale Berufsausbildung bereit. Sie helfen Bewerbungsmappen zu erstellen und bereiten Jugendliche auf Bewerbungsgespräche vor. Auch Anleitung zur beruflichen Orientierung können Ratsuchende hier finden.
Verfahren: Das Wirtschaftsministerium fördert das Projekt der TGS-H aktuell bis zum 31.12.2012.
Nähere Informationen unter: www.tgs-h.de.
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Förderung von Modellprojekten zur Steigerung der Ausbildungsqualität
Inhalt: Gefördert werden Projekte mit der Zielsetzung, die Ausbildungsqualität in den Betrieben und damit die Attraktivität der Berufe zu erhöhen. Denkbar ist beispielsweise die Förderung eines "Ausbilder-Coaching" oder die Förderung sog. "Lehrlingsbaustellen".
Verfahren: Projektanträge von Verbänden oder Innungen können unter folgender Adresse eingereicht werden:
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Referat VII 60
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
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